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Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
• Freist. Zweifamilienhaus mit fantastischem Rheinblick
• Massive, solide Bauweise
• Ruhige Blicklage in reiner Wohnstraße
• Wohnfläche 198 m²
• Nutzfläche ca 53 m²
• Gasheizung
• Renovierungs- /sanierungsbedürftiger Zustand
• Parkett, Teppich, Laminat, PVC
• 2 Einbauküchen
• 2 Balkone, 1 Loggia und Sauna
• 2 Einzelgaragen
• 3 weitere Stellplätze
• Verschiedene Wohnmodelle möglich
Bedarfsausweis: Endenergiebedarf kWh/(m²*a): 215,00, Gas, Baujahr: 1979, Energieklasse: G
Lorchhausen ist ein Ortsteil der Stadt Lorch und Grenzort zwischen den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Es liegt am rechten Ufer des Rheins und gilt als Tor zum Rheingau. Die Häuser der Ortschaft drängen sich am Fuß der steil aufragenden Felsabhänge des Rheinischen Schiefergebirges entlang des Rheinufers und im unteren Retzbachtal. Hier haben der Weinbau und der Tourismus eine überragende Bedeutung. Die Stadt Lorch in unmittelbarer Nachbarschaft besitzt eine gute Infrastruktur für die Besorgungen des täglichen Bedarfs und für die medizinische Versorgung. Kindergärten und Schulen sowie eine Vielzahl an Vereinen und Freizeitmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Die landschaftliche Attraktivität der gesamten Region entlang des Rheins mit seinen wunderschönen Orten Kaub, St. Goar, Boppard bis nach Koblenz und in Richtung Rheingau von Assmannshausen über Rüdesheim, Oestrich-Winkel, Eltville bis nach Walluf verleihen dieser Lage ihren ganz besonderen Reiz. In verkehrsgünstiger Lage am Mittelrhein verfügen Sie über gute Verkehrsverbindungen zu den Städten Bad Schwalbach, Schlangenbad, Wiesbaden, Mainz und in das gesamte Rhein-Main-Gebiet sowie nach Bingen und Ingelheim auf der linksrheinischen Seite.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (bis 31.12.2020 16%, ab 01.01.2021 19%), derzeit also insgesamt 3,48% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EV-Immobilien Beran GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer und dem Verkäufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.