Immobilie geerbt – Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung?


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Immobilie geerbt: Hausverkauf im Hamburger Nordosten

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine der größten emotionalen Herausforderungen des Lebens. Ehepartner und Verwandte des Verstorbenen sind im Anschluss daran mit einer Vielzahl an Verpflichtungen wie zum Beispiel der Nachlassverwaltung konfrontiert. Wenn es mehrere Erben gibt und eine Immobilie im Hamburger Nordosten zum Nachlass gehört, müssen sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft zunächst darüber einig werden, wie sie mit dem geerbten Haus oder der geerbten Wohnung umgehen werden. Die Alternativen, die Ihnen zur Verfügung stehen, sind der Verkauf, die Vermietung und die Selbstnutzung. Damit Sie die richtige Entscheidung treffen können, bietet Immobilienmakler Engel & Völkers Alstertal Ihnen eine erste online Bewertung Ihres Objekts an und stellt Ihnen die wichtigen Aspekte der 3 Optionen und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie beachten müssen, vor.

  1. Verkauf Ihrer geerbten Immobilie im Hamburger Nordosten
  2. Rechtliche Aspekte, die Sie beim Hausverkauf beachten müssen
  3. Alternative Nutzungsformen Ihres geerbten Hauses: Vermietung und Selbstnutzung
  4. Weitere Unterstützung im Erbfall durch fachkundige Experten

1. Verkauf Ihrer geerbten Immobilie im Hamburger Nordosten

Eine Immobilie, die zum Nachlass gehört, ist häufig das eigene Elternhaus oder eine Ferienwohnung, mit der Sie emotional verbunden sind. Der Verkauf ist somit keine Entscheidung, die leicht fällt. Die Erfahrung unserer Immobilienmakler im Umgang mit diesem schwierigen Thema zeigt jedoch, dass der Verkauf der betreffenden Immobilie häufig die beste Lösung ist, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, da der Erlös anteilig unter den Erben aufgeteilt werden kann. Wenn Sie sich für diese Lösung entscheiden, ist die Zustimmung aller Erben notwendig.


Ihre Verkaufsaussichten im Hamburger Nordosten sind aktuell aufgrund der Marktlage und hohen Immobiliennachfrage in der Region hervorragend, denn Sie profitieren von der ruhigen Wohnqualität rund um das Alstertal und der Attraktivität der hiesigen Immobilien und können Ihre geerbte Wohnung oder Ihr geerbtes Grundstück mühelos an einen der zahlreichen Interessenten verkaufen. Dank dem internationalen Engel & Völkers Netzwerk und unserer langjährigen Markterfahrung können unsere Immobilienmakler vor Ort Sie bestmöglich unterstützen, damit Sie Ihren Immobilienverkauf zügig, gewinnbringend und zu Ihrer Zufriedenheit realisieren können.

2. Rechtliche Aspekte, die Sie beim Hausverkauf beachten müssen

Wenn es keine letztwillige Verfügung des Erblassers – also kein Testament und keinen Erbvertrag – gibt, der bestimmt, wer was erbt, findet das gesetzliche Erbrecht Anwendung. In diesem Fall geht der Nachlass auf die gesetzlichen Erben, also die Verwandten des verstorbenen, über. Bevor Sie sich entscheiden, ob Sie das Erbe antreten möchten oder nicht, empfehlen unsere Engel & Völkers Immobilienmakler Ihnen, sich über den konkreten Wert des Nachlasses zu informieren. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und erhalten Sie eine erste Marktpreiseinschätzung Ihrer geerbten Immobilie im Hamburger Nordosten durch unsere online Bewertungsplattform - das Ergebnis ist in 2 Minuten fertig, unverbindlich und kostenfrei.

Ein weiterer Aspekt, den Eigentümer einer geerbten Immobilie berücksichtigen sollten, sind Steuern, die unter gewissen Umständen anfallen können. Das gesamte Erbe muss versteuert werden und die Höhe der Erbschaftssteuer wird jenseits der Freibeträge entsprechend des Angehörigen- bzw. Verwandtschaftsverhältnisses der Erben zum Erblasser berechnet. Beim Verkauf Ihres geerbten Hauses oder Ihrer geerbten Wohnung im Hamburger Nordosten kann gegebenenfalls eine Spekulationssteuer anfallen. Diese Steuer wird fällig, wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als zehn Jahren erworben hat oder ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Immobilie unter einem Zeitraum von drei Jahren bewohnt hat. 


Wenn Sie mehr Informationen über den Verkauf Ihrer geerbten Immobilie benötigen, wenden Sie sich an Engel & Völkers Alstertal. Unsere markterfahrenen Immobilienmakler beraten Sie kompetent zur Marktlage und dem zu erzielenden Verkaufspreis.

Aktuelle Vermarktungsbeispiele - eine Auswahl

3. Alternative Nutzungsformen Ihres geerbten Hauses: Vermietung und Selbstnutzung

Sie haben sich gegen den Verkauf Ihrer geerbten Immobilie im Nordosten Hamburgs entschieden und suchen eine alternative Nutzungsform? Ihre zur Verfügung stehenden Alternativen sind die Vermietung und die Selbstnutzung. Die Vermietung Ihrer Immobilie ist aus Maklersicht eine sehr gute Lösung, wenn es mehrere Erben gibt, da sich die monatlichen Mieteinnahmen anteilig unter den Erben aufteilen lassen.


Die Selbstnutzung kommt häufig nicht in Frage, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt. Sie können diese Alternative jedoch in Betracht ziehen, wenn es sich bei der geerbten Immobilie um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Nordosten Hamburgs handelt und die räumliche Teilung in mehrere Wohneinheiten möglich ist.


Sie haben eine Immobilie im Alstertal, den Walddörfern oder einer anderen Wohnlage in Hamburgs gefragten Nordosten geerbt und sind sich nicht sicher, welche Nutzungsform die beste für Ihre individuelle Situation ist? Immobilienmakler Engel & Völkers Alstertal berät Sie umfassend und zielführend, damit Sie die richtige Entscheidung in dieser besonderen und herausfordernden Lebenssituation treffen können.


Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 040-532 03 60 oder über unser Kontaktformular für die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!

4. Weitere Unterstützung im Erbfall durch fachkundige Experten 

Im Zusammenhang mit dem Erbe einer Immobilie kann es gerade bei Erbengemeinschaften zu weiterem Beratungsbedarf kommen. Im Vorfeld einer Entscheidung und Einigung sind einige Fragen zu beantworten und die unterschiedlichen Standpunkte und Aspekte innerhalb der Erbengemeinschaft zu klären. Nicht immer sind alle Erben auf dem gleichen Wissensstand und ein gewisses Misstrauen erschwert eine Einigung. Neutralität und Aufklärung können häufig nur durch externe Experten erreicht werden. Zu diesen Experten gehören Nachlassplaner und Testamentsvollstrecker, die vor und nach einem Erbfall eingeschaltet werden können.

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