Nutzfläche und Wohnfläche

Was versteht man unter der Nutzfläche?

Die Nutzfläche eines Hauses oder einer Wohnung (auch kurz NF genannt) ist die Fläche, die nutzbar ist und einem bestimmten Zweck zugewiesen werden kann, sie muss nicht zwingend bewohnbar sein. Dadurch ist die Nutzfläche in der Regel größer als die Wohnfläche. Nach DIN 277 werden die Nutzflächen in 7 Kategorien (Zwecke) eingeteilt, Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit, Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente, Lagern, Verkaufen und Verteilen, Bildung, Unterricht und Kultur, Pflegen und Heilen und andere Nutzungen.

Funktionsräume wie Heizräume, technische Betriebsräume und Maschinenräume gehören nicht zur Nutzfläche. Verkehrsflächen wie Treppen, Eingänge und Aufzüge sind ebenfalls von den nutzbaren Flächen ausgenommen.

Der Begriff landwirtschaftliche Flächen (LNF) umfasst Flächen landwirtschaftlicher Betriebe wie Wiesen, Weiden und Ackerland.

Wie berechnet man die Nutzfläche?

Die Nutzfläche wird nach DIN 277 ermittelt. In die Berechnung gehen alle Geschossflächen ein, die einen der oben genannten Zwecke erfüllen.

Die Maße des fertiggestellten Raumes bilden die Grundlage für die Berechnung der Nutzfläche. Für die endgültige Berechnung werden die ermittelten Grundflächen addiert.

Wie unterscheidet man zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Die Wohnfläche muss gemäß der Wohnflächenverordnung bewohnbar sein. Nutzflächen hingegen sind sowohl Wohnräume als auch Nutzflächen nach DIN 277, Wohnfläche ist immer Teil der Nutzfläche.

Der Unterschied besteht darin, ob eine bestimmte Fläche nur nutzbar oder auch bewohnbar ist.

Wie berechnet man die Wohnfläche?

Die Wohnfläche ist ein wichtiger Punkt beim Verkaufen/Vermieten, Käufer möchten genau wissen, wie viel Wohnraum Sie kaufen. Als Verkäufer sind Sie dafür verantwortlich, hier korrekte Angaben zu machen.

Was bei der Wohnflächenberechnung zu beachten ist

Nicht jeder Raum zu Ihrem Wohnraum hinzufügen. Die Regelungen sind wie folgt zusammengefasst.

Nur Aufenthaltsräume dürfen einkalkuliert werden, Keller und Garagen gehören nicht dazu.

Alle Räume müssen ausschließlich zu der gemessenen Wohnung gehören.

Einige Raumarten wie Schwimmbäder und Wintergärten dürfen nur teilweise berechnet werden.

Vormauerungen, Pfeiler und Säulen mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter und einer Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmeter dürfen nicht enthalten sein. Ebenso wie Treppen mit mehr als drei Steigungen und deren Absätze.

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden mit 25 % bis 50 % angerechnet.

Erst ab einer Höhe von 2 Metern können Flächen 100% berechnet werden, bei einer Höhe von 1-2 Metern können sie zu 50% angerechnet werden, unter 1 Meter gar nicht.

Sie wollen mehr über die Wohnflächenberechnung erfahren? 

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