Sanierungspflicht

Die Sanierung von Bestandsbauten wird ein immer bedeutenderes Thema. Eine Form der Sanierungspflicht ist bereits in Kraft. Neue Eigentümer haben 2 Jahre Zeit vorgegebene Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, diese jedoch nur unter bestimmten Vorgaben. Die sogenannte "Nachrüstungspflicht" besagt beispielsweise, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, und mit Öl oder Gas betrieben werden, ausgetauscht werden müssen. Experten sagen jedoch, dass viele Heizkessel dieses Alter ohnehin nicht erreichen. Außerdem müssen neue Eigentümer bei der Dämmung nachrüsten. Freiliegende Wasserleitungen sowie unbeheizte Räume und Dachgeschosse müssen nach gedämmt werden. Dies tritt nur in Kraft, wenn der Mindestanspruch von 4 Zentimetern nicht gedeckt ist, dann muss auf 14 Zentimeter erhöht werden. Dieses ist jedoch nicht außergewöhnlich kostspielig und die Kosten lassen sich schnell amortisieren. Darum erfüllen viele Bestandsbauten diesen Wert ohnehin. Lassen Sie der Vorschrift nach sanieren, so müssen sie anschließend einen Sachverständigen zur Bestätigung der Sanierung einholen, diese muss bei Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. 

Förderungsmöglichkeiten

Für die Sanierung sprechen zudem die vielen Förderungsmöglichkeiten. Eine Erstberatung gibt es bei vielen Beratern kostenlos. Viele Maßnahmen lassen sich mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten fördern. Angebote gibt es auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene, somit ist es empfehlenswert sich gut zu informieren, bevor Sie mit dem Sanierungsvorhaben beginnen. Anträge für die energetische Sanierung können bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden, zur Förderung von erneuerbaren Energien wenden Sie sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wichtig dabei ist, dass Anträge vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden müssen. Viele Sanierungsmaßnahmen rentieren sich jedoch aus Eigentümersicht auch ohne Verpflichtung, etwa um die Instandhaltung des Gebäudes zu garantieren, den Nutzwert zu erhalten oder Betriebskosten einzusparen.

Neue Vorgaben

Die Regierung hat jedoch weitere Pläne, um die gesetzten Energieeffizienzziele, den Wärmebedarf von Gebäuden bis 2050 um 80 % zu reduzieren, zu erreichen. Um die Sanierung von Bestandsbauten zu beschleunigen, werden Vorschriften zur Sanierung von Gebäuden der schlechtesten Energieeffizienz Klassen erarbeitet. In Deutschland gehen die Energieeffizienzklassen von A bis H, dabei fällt fast ein Drittel der deutschen Wohnhäuser in die Klasse G oder H. Nun soll ein Renovierungspass eingeführt werden, indem zu entnehmen ist, welche Sanierungsschritte in welchem Zeitraum durchgeführt werden müssen, damit das Gebäude bis 2050 emissionsfrei wird.  

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