Immobilien richtig vererben

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Immobilien richtig vererben



Wenn eine Immobilie vererbt wird, können die Kosten für die Erben schnell hoch werden. Wenn Sie richtig planen, können Sie Ihre Immobilie zu optimalen Kosten an Ihre Erben weitergeben.

 
Frühzeitig handeln


Um eine Immobilie mit möglichst geringen Kosten und wenig Aufwand vererben zu können, sollten die wichtigsten Fragen bereits zu Lebzeiten geklärt werden. Ein Testament bietet dafür immer die Grundlage. Aber auch darüber hinaus können einige Punkte beachtet werden.


Bei jeder Erbschaft muss die gesetzliche Erbfolge beachtet werden. Vereinfacht ausgedrückt, geht die Hälfte des Erbes an die Berechtigten wie den Ehepartner oder die Kinder. Wenn das Kind verstorben ist, können seine Kinder in der Erbfolge nachrücken. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Erben immer das Recht haben, auf eine Auszahlung zu bestehen. Das liegt daran, dass der Erbe einen Anspruch auf Geld und nicht auf den materiellen Vermögenswert hat. Das kann bedeuten, dass die Immobilie im Rahmen der Erbfolge verkauft werden muss.


Erbvertrag oder Testament?



Das Testament bedarf der Schriftform, um rechtsgültig zu sein. Und es muss vom Verfasser unterzeichnet werden. Es ist möglich, die Vererbung von Immobilien in einem Testament mit oder ohne Notar zu regeln. Ein notarielles Testament ist im Zweifelsfall immer die bessere Variante, da es mehr Rechtssicherheit bietet.

 
Info: Liegt nur ein handschriftliches Testament vor, fallen in der Regel Kosten für einen Erbschein an, die die Kosten für die notarielle Beurkundung schnell übersteigen können.


Es besteht auch die Möglichkeit, Immobilien in einem Erbvertrag zu vererben. Dieser wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen. Hierfür ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Ein Erbvertrag ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht greift, etwa bei verheirateten, aber nicht adoptierten Kindern oder bei Partnern ohne Trauschein.

 

Immobilien vererben oder verschenken?



Oft stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, eine Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken, anstatt sie zu vererben. Die Frage ist sehr komplex und muss für jede Immobilie gesondert betrachtet werden. Hier ist eine individuelle Rechtsberatung ohne Frage wichtig.

 
Es gibt eine Reihe von Umständen, unter denen es vorzuziehen ist, eine Immobilie zu vererben, anstatt sie zu verschenken:


- Die Immobilie ist nicht abbezahlt.
- Die Begünstigten der Erbschaft sind noch minderjährig.
- Die Immobilie wird für die Altersvorsorge benötigt.
- Es liegt eine Berufsunfähigkeit der derzeitigen Eigentümer vor.


Unabhängig davon, ob die Immobilie vererbt oder verschenkt wird, sollte zu Lebzeiten der Eigentümer eindeutig geklärt werden, wer die Immobilie erhalten soll.


Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, eine Immobilie zu verschenken. Vor allem, wenn der Nachlass insgesamt ein großes Vermögen umfasst. In diesem Fall kann es erhebliche steuerliche Vorteile bringen, die Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken.

 
Im Rahmen einer Schenkung können die entsprechenden Freibeträge alle 10 Jahre wieder ausgeschöpft werden. Es ist jedoch immer zu bedenken, dass eine verschenkte Immobilie nicht mehr im Eigentum des Schenkers steht. Daher sollten die persönlichen Finanzen über die Immobilie hinaus konsolidiert und geregelt werden.

 
Tipp: Bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten kann man sich mit einem guten Übertragungsvertrag absichern. Hier greifen zum Beispiel Regelungen zum Wohnrecht oder Nießbrauch.

 

Immobilien vererben - die besten Tipps im Überblick



Das Thema Erben von Immobilien ist äußerst komplex. Vieles muss individuell geklärt werden. Wir haben jedoch ein paar allgemeine Tipps, die Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen beim Erben einer Immobilie zu treffen.


- Legen Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag fest, was mit der Immobilie zu Lebzeiten geschehen soll. Ziehen Sie auch die Möglichkeit in Betracht, eine Immobilie zu verschenken oder zu überschreiben.
- Nutzen Sie die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen alle 10 Jahre. So können Sie beispielsweise mehrere Immobilien nach und nach verschenken.
- Keinesfalls sollten Sie die Immobilie verschenken oder überschreiben, wenn Ihre Altersvorsorge nicht vollständig gesichert ist.
- Nutzen Sie den Nießbrauch, wenn die Immobilie zu Ihren Lebzeiten verschenkt wird. So können Sie sie bis zu Ihrem Lebensende nutzen.
- Lassen Sie sich von Notaren, Rechtsanwälten oder Steuerexperten professionell beraten. Es gibt nämlich viele Bereiche zu berücksichtigen, die bei jeder Immobilie anders sind. Auf diese Weise können Sie eine gut informierte Entscheidung treffen.
- Für Immobilien im Ausland gelten besondere Regeln. Dies erfordert eine umfassende rechtliche Beratung.


Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Immobilie jederzeit an unser Team. Wir bringen Sie mit Experten und Expertinnen aus den relevanten Rechts- und Steuerbereichen zusammen. 


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