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Erschlossenes Wohn-Baugrundstück

Grundstück, Kauf | Deutschland, Sachsen-Anhalt, Burgenlandkreis
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219,000 EUR
ca. 238,403 USD
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38.890,01 sqft
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Besonderheiten dieses Grundstücks

Dieses Grundstück liegt im Herzen der Kleinstadt Teuchern und wartet mit folgenden Eckdaten auf:

- Grundstücksgröße 3.613 m²
- Das Grundstück ist rechteckig und kann von zwei Seiten
befahren werden
- Es ist unbebaut und teilweise bewachsen
- Bebauungsplan Sondergebiet Pflege liegt vor
- Änderung auf Allgemeines Wohngebiet läuft gerade
- Es können maximal zwei Vollgeschosse errichtet werden
- Die GRZ liegt bei 0,6 (Sondergebiet Pflege)
- Die GFZ liegt bei 0,8 (Sondergebiet Pflege)
- Das Grundstück ist erschlossen
(Gas, Wasser, Abwasser und Strom liegen an)

Nutzen Sie diese Gelegenheit und rufen Sie uns an!


Der Grundriss dieser Immobilie


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Engel & Völkers Halle
  • EuV Immobilien Sachsen GmbH
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Paul Bielefeld
  • Hansering 14
  • 06108 Halle (Saale)
  • Tel.: +49 345 4704960
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EuV Immobilien Sachsen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Hansering 14
06108 Halle (Saale)
Telefon: +49-(0)345 - 470 496 0
Telefax: +49-(0)345 - 470 496 11
Email: halle@engelvoelkers.com
Internet: www.engelvoelkers.com

Geschäftsführender Gesellschafter: Ralf Oberänder Handelsregister: Amtsgericht Leipzig
Handelsregisternummer: HRB 35463 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 244 211 460
Berufsaufsichtsbehörde: Stadt Leipzig, Ordnungsamt/Gewerbeamt, Prager Straße 136, 04317 Leipzig

Erlaubnis gem. § 34c Gewerbeordnung erteilt durch die Stadt Leipzig.

Berufshaftpflichtversicherung:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Geltungsbereich: weltweit



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas Anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns und/ oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Käufercourtage beträgt 6 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.



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