Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
In einer wunderschönen, ruhigen und gepflegten Lage der Stadt Gera befindet sich dieses 654 m² große Baugrundstück zum Selbstverwirklichen! Die Fläche bietet jede Menge Platz zur freien Entfaltung in einer familienfreundlichen Umgebung - eine mögliche Bebauung ist mit einer bereits bestehenden Baugenehmigung für ein Haus mit 112 m² Wohnfläche vorhanden und kann eingesehen und bei Bedarf übernommen werden. So kann man mit dem Bau umgehend beginnen Auch alle Medien liegen bereits am Grundstück an. Aktuell verfügt das Flurstück 4071/2 über ein Gartenhaus. Dieses ist aktuell eines der letzten Baugrundstücke am Landschaftsschutzgebiet am Zaufensgraben. Idyllische Ruhe findet man hier und doch ist die Innenstadt fußläufig in kurzer Zeit erreichbar. Die Haltestellen des ÖPNV sind ebenfalls nur wenige Gehminuten entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kitas befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Der Stadtteil Pforten liegt zwischen der Kernstadt von Gera im Norden und den Geraer Ortsteilen Collis im Osten und Zwötzen im Süden. Es befindet sich am Unterlauf des Gessenbachs, der etwas weiter westnordwestlich in die Weiße Elster mündet. Durch die naturnahe Lage der Immobilie lassen sich Radtouren, Wanderungen und viele andere Arten der Freizeitgestaltung von hier aus sehr gut durchführen.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 7.14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer (aktuell 19%) ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EV Immobilien GmbH Jena Shop Erfurt erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.