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Das privilegierte Filetstück in idyllischer Lage freut sich auf Ihr Familienglück. Das Grundstück ist optimal nach Süd-Süd-Ost hin ausgerichtet, sodass Sie die Sonne rundum genießen können. Vielleicht auf Ihrer zukünftigen Terrasse mit Weitblick?
Durch eine Bauvoranfrage bereits genehmigt ist ein Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten mit Satteldach oder Walmdach. Die höchstzulässige GRZ beträgt 0,25. Mit Garagen und Nebengebäuden erweiterungsfähig auf 0,375 GRZ. Eine Fernwärmeanbindung ist möglich, ein Gasanschluss ist nicht verlegt.
Es handelt sich um ein neues Baugebiet. Die Erschließungskosten pro m² betragen € 35 – 70 und sind vom Erwerber zu tragen. Laut Gemeinde kann sich am geringeren Wert orientiert werden, da die Leitungen bereits in unmittelbarer Nähe zu den Grundstücken liegen. Die Augsburger Straße ist als einzeilig bebautes Gebiet ausgewiesen und bietet somit genug Freiraum für große Gärten und Nähe zur umliegenden Natur.
Der Ort Grasheim gehört zur Gemeinde Karlshuld und zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Hier kann noch mit stetigem Zuwachs und einer Wertsteigerung gerechnet werden. Das ist durch die Lage des Grundstücks mitten in Bayern in Fahrtnähe zu den größeren Städten Ingolstadt und Neuburg, so wie zu München gegeben. Ein naturnahes Grundstück mit Weitblick in Richtung Süden, das auch noch kurze Wege bietet:
- ca. 13 Minuten nach Neuburg an der Donau
- ca. 25 Minuten nach Ingolstadt
- ca. 2 Minuten zur Norma bzw. Edeka Filiale in Karlshuld
- wenige Fahrtminuten zu Apotheken und zu Läden des täglichen Bedarfs
- 2 Minuten zur Grund- und Mittelschule Karlshuld
- 3 Fahrtminuten zum Kindergarten Karlshuld
- ca. 18 Fahrtminuten zu weiterführenden Schulen in Neuburg a. d. Donau
- ca. 30 Fahrtminuten zu weiterführenden Schulen in Ingolstadt
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.