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Zum Verkauf steht hier eine attraktive 2 ZKB-Dachgeschosswohnung, die sich in einem 6 Fam. Haus in Trier-Olewig befindet. Ein geräumiges, helles Wohnzimmer mit integrierter Küche und Zugang zum sonnigen Balkon ist Blickfang dieser tollen Wohnung. Zudem bietet sie ein geräumiges Schlafzimmer mit Blick ins Grüne, ein Bad mit Wanne und Tageslichtfenster und einen recht geräumigen Abstellraum. Im UG gibt es einen Kellerraum, der zur Wohnung gehört, sowie einen Waschraum. Machen Sie sich Ihr eigenes Bild und vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin mit uns.
Das hier angebotene Objekt befindet sich zentral gelegen im Weinort Olewig, einer der gefragtesten Wohnorte der Stadt Trier. Mit seinen berühmten, römischen Bauten, die zum UNESCO-Weltkulturerbe zählen, ist die Stadt Trier Kultur-, Verkehrs- und Wirtschaftsmittelpunkt in Rheinland-Pfalz. Diese Top-Immobilie liegt perfekt in Sachen Verkehrs- anbindung zur Innenstadt und bietet zudem beste Infrastruktur und Nahversorgung. Schnell erreichbar findet man hier alle gängigen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, jegliche Gastronomie und natürlich die Universität der Stadt Trier.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich 19 % Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Jürgen Gombert Immobilien (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.