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Im Vorderen Rheingau zwischen Eltville und Walluf, nur durch den Leinpfad vom Rhein getrennt, befindet sich das herrliche Grundstück in leichter Hanglage. Die unmittelbare Nähe zum Rhein, die sehr gute Infrastruktur und die hervorragende Anbindung an das gesamte Rhein-Main-Gebiet verleihen dieser Wohnlage Ihre Einzigartigkeit. Durch ein grundstückeigenes Wäldchen vom Leinpfad aus blickgeschützt, handelt es sich um eines der letzten Baugrundstücke in vergleichbarer Lage. Zurzeit befindet sich noch ein Einfamilienhaus in Fertigbauweise aus dem Baujahr 1983 auf dem Gelände. Dem zukünftigen Erwerber bietet sich nach Abriss des Gebäudes die Möglichkeit, sich ein außergewöhnliches Domizil nach eigenen Vorstellungen in einzigartiger Lage neu zu errichten. Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich hierbei nach dem Bebauungsplan der Stadt Eltville. Die GRZ beträgt 0,4 und die GFZ 0,8, eine Bauweise mit zwei Vollgeschossen ist möglich. Es ist empfehlenswert, sich zwecks verbindlicher Informationen mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen, um die Umsetzbarkeit der eigenen Wohnwünsche zu prüfen. Hier in der wunderschönen Landschaft haben Sie die Gelegenheit, am Wasser zu leben und nach Rodung des nicht geschützten Baumbestandes auf dem Grundstück, einen grandiosen und unverbaubaren Rheinblick zu genießen.
Die Rosenstadt Eltville und Walluf, das Tor zum Rheingau, gehören aufgrund ihrer Lage, insbesondere der Nähe zu den beiden Landeshauptstädten Wiesbaden und Mainz sowie zum Frankfurter Flughafen, zu den mit Abstand beliebtesten Wohngebieten in der gesamten Region. Ruhig zwischen dem Rhein und den Weinanbaugebieten gelegen, dennoch hervorragend auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln an das gesamte Rhein-Main-Gebiet angebunden, sind beide sowohl als Wohn- als auch als Berufsstandorte außerordentlich begehrt. Geschäfte für den täglichen Bedarf, Ärzte, Schulen und Kindergärten sind ebenso zahlreich vorhanden, wie ein umfangreiches Freizeitangebot. Darüber hinaus stellen Eltville und Walluf als Sitz von großen Unternehmen bedeutende Wirtschaftsstandorte des Rheingaus dar. Die landschaftliche Attraktivität der gesamten Region mit seinen wunderschönen Orten entlang des Rheins sowie die gute Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet verleihen dieser Lage ihren außergewöhnlichen Reiz.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (bis 31.12.2020 16%, ab 01.01.2021 19%), derzeit also insgesamt 3,48% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EV-Immobilien Beran GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer und dem Verkäufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.