Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
Unabhängige, kostenfreie Beratung
Konkretes Finanzierungsangebot in kürzester Zeit
Rundum-Service
Das angebotene Grundstück mit Altbestand befindet sich in Herzogenaurach-Mitte und unterliegt keinem aktuellen Bebauungsplan. Es gilt hierfür die Bebauung nach §34 BauGB mit den üblichen Auflagen bezüglich der Abstandsflächen, Stellplatzsatzung etc. Der Geltungsbereich ist ein Mischgebiet (MI), die Art der Bebauung orientiert sich überwiegend an der Nachbarschaftsbebauung und wird nach Planvorlage im Einzelfall beurteilt bzw. genehmigt.
Dieses Grundstück liegt im Herzen der Stadt und bietet fußläufig ideale Anbindung an die Fußgängerzone der Innenstadt sowie zu allen wichtigen Einkaufsmöglichkeiten. Herzogenaurach liegt etwa 10 Autominuten westlich von Erlangen, verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur und ist vor allem durch die Weltfirmen Schaeffler, Adidas und Puma bekannt geworden. Die Stadt zählt etwa 23.000 Einwohner inklusive der zugehörigen, umliegenden kleineren Ortschaften und erfüllt alle Anforderungen, die heute an einen modernen Wohnort gestellt werden. Ärztliche Versorgung vor Ort, Schulen und Sportvereine gehören ebenso zum Stadtbild wie gehobene Gastronomie, kulturelle Einrichtungen und naturbezogene Freizeitmöglichkeiten.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.