Welche Liegenschaften sind betroffen?

Das Gesetz zielt in erster Linie auf ineffiziente Altbauten. Das sind Gebäude, welche aufgrund ihrer mangelhaften Wärmedämmung einen erhöhten durchschnittlichen Öl- oder Gasverbrauch ausweisen. Angesprochen sind also private Eigenheimbesitzer, insbesondere die Zielgruppe 50 plus und private Besitzer von Mehrfamilienhäusern.


Wenn ein solches Gebäude über keine oder nur über eine sehr schwache Wärmedämmung verfügt, dann gilt, dass die Heizung nach einer Sanierung entweder 10% weniger fossile Energie verbraucht oder dass mindestens 10% der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen bezogen wird. Es gibt dazu zwei Möglichkeiten: 


Öl- oder Gasheizung modernisieren und Gebäude dämmen

Sofern man bis auf Weiteres bei Öl oder Gas als Heizbrennstoff verbleiben möchte, wird es unabdingbar sein, den alten Wärmeerzeuger gegen ein neues, effizienteres Modell auszutauschen. Durch den zusätzlichen Einbau neuer Fenster und eine allfällige Wärmedämmung von Fassade und Dach lässt sich der Verbrauch an fossilen Energien um mindestens 10% reduzieren.


Umsteigen auf erneuerbare Energien 

Die fossile Heizungsanlage wird durch eine neue Lösung entweder ergänzt oder ersetzt, mit der ein Anteil von mindestens 10% erneuerbare Energien erreicht wird. Dazu gibt es mehrere Standardlösungen. Wenn jedoch ein Gebäude bereits gedämmt ist, wird es von den Änderungen kaum betroffen sein.

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