Engel & Völkers Lizenzpartner Schweiz > Sanierung oder Neubau?

Der richtige Terminplan für die Sanierung / den Neubau

Ein konkreter Zeitplan mit einzelnen Arbeitsschritten festzuhalten ist wichtig, um negative Überraschungen wie Wartezeiten oder Kostenüberschreitungen aufgrund unvorhergesehener Zusatzarbeiten etc. vorzubeugen.


Ob bei einem Neubau oder einer Sanierung, die Abfolge der einzelnen Arbeitsvorgänge sollten zwingend in einem Terminplan festgehalten werden, denn gerade bei einer Sanierung verändert jede Massnahme das Gebäudesystem als Ganzes. 

Terminplan Sanierung

In jedem Fall sollte ein Grundsatz bei jeder Sanierung berücksichtigt werden: Von aussen nach innen erneuern. Es folgen mögliche Massnahmen für einzelne Gebäudebauteile. 

1. Dach

Dach sanieren mit neuer Eindeckung, Wärmedämmung und Verstärkung des Tragsystems. 

2. Keller

Keller abdichten, Kellerwände und Kellerdecken dämmen.

3. Aussenwände

Aussenwände sanieren mit hochwertiger Wärmedämmung, Fenster und Türen erneuern mit Wärmeschutzverglasung, evtl. Installation einer Photovoltaikanlage. 

4. Anlagetechnik

Die Anlagetechnik ist abgestimmt auf die neu gedämmte Aussenhülle zu installieren.

5. Innenausbau

Der Innenausbau ist die letzte Stufe der Sanierung und bildet den Abschluss der Sanierungsarbeiten.

Terminplan Sanierung

Auch bei einem Neubau gilt der Grundsatz, dass ein ausführlicher Terminplan die einzelnen Phasen des Baufortschrittes in der richtigen Reihenfolge definiert. Die Baumassnahmen lassen sich grundsätzlich in sechs Phasen aufteilen: Vorprojekt, Baueingabe, Ausführungsprojekt /Baubewilligung, Rohbau, Innenausbau sowie Übergabe.

1. Vorprojekt

Das Vorprojekt bildet die wichtigste Phase des ganzen Bauprozesses. Basis ist das Pflichtenheft, in dem die wichtigsten Punkte geregelt sind: Bezugstermin, energetischer Standard, Materialien, Bauweise, ungefähre Wohnfläche, Anzahl Zimmer und deren Grösse, Nebenräume, Haustechnik, Optionen für spätere Umbauten. 

2. Bauprojekt, Baueingabe und Baubewilligung

Die Baueingabe wird vom Architekten erstellt und basiert auf dem fertigen und von der Bauherrschaft abgenommenen Vorprojekt. Neben den Baueingabeplänen gehört dazu auch die Profilierung des geplanten Bauprojektes.

3. Ausführungsplanung / Vergabe / Werkverträge

Die Ausführungs- und Detailplanung definiert, was effektiv ausgeführt werden soll, und beginnt nach der Baubewilligung. Daraus folgen ein detaillierter Kostenvoranschlag und ein detailliertes Terminprogramm. Nach Freigabe dieser Dokumente werden die einzelnen Arbeiten ausgeschrieben und Offerten von verschiedenen Unternehmern eingeholt. Aufgrund der Vergabe an den geeigneten Unternehmer wird dieser unter Vertrag genommen.

4. Vorbereitungen

Die Ausführungsarbeiten können beginnen, wenn die Baubewilligung vorliegt. Abbruch- und Rodungsarbeiten, Baugrube und Baugrubensicherung

5. Rohbau 1 / Rohbau 2 (Gebäudehülle)

Der Rohbau 1 beinhaltet im Wesentlichen die Tragstruktur des Gebäudes sowie die Rohinstallation der Haustechnik (z.B. eingelegte Rohre und Leitungen im Beton). Beim darauffolgenden Rohbau 2 geht es um die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster und Aussentüren und Tore). Das Gebäude ist nun dicht und es kann mit dem Ausbau begonnen werden.

6. Ausbau

Der Innenausbau beginnt mit dem Grundputz. Darauf folgt der Unterlagsboden mit der Bodenheizung als Grundlage für die Fertigbeläge (Parket, Platten etc.), die Wände mit Abrieb oder Weissputz mit Anstrich sowie Schreinerarbeiten (Schränke), Küche, Sanitärapparate und Installation der Elektroanschlüsse.

7. Übergabe

Die Übergabe des Objektes an die Bauherrschaft ist das grosse Ereignis, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind. Wichtigstes Element dabei ist die Bauabnahme und das Festhalten allfälliger Mängel und Fertigstellungsarbeiten. Mit der Bauabnahme beginnen die ordentlichen Garantiearbeiten. (2 Jahre für offene Mängel und 5 Jahre für verdeckte Mängel). 


Bei der Übergabe des Objektes werden der Bauherrschaft die nachgeführten Revisionsunterlagen (Unternehmerliste, Pläne, Handbücher etc.) übergeben. Die Schlussabrechnung erfolgt in der Regel 1-3 Monate nach der Objektübergabe.

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