Beim gegenständlichen Objekt handelt es sich um eine ca. 30.000 m² große Gewerbeliegenschaft mit mehreren Gebäuden: Ein modernes viergeschossiges Betriebsgebäude, eine LKW-Werkstätte, ein Heizhaus, eine Tankstelle mit Waschanlage sowie ein kleines Café.
Die restlichen Freiflächen sind befestigt und werden als Lager und Abstellplatz benutzt.
Gewerbeobjekte Bürogebäude und Werkstatt:
Die beiden Objekte wurden im Jahr 2008 in Stahlbetonbauweise errichtet. Die Werkstätte und Bürogebäude bilden eine Einheit. Das Bürogebäude ist ein viergeschossiger Baukörper ohne Unterkellerung. Die Fundierung beider Gebäude erfolgte auf Streifen bzw. Plattenfundamenten.
Die Werkstätte ist ein eingeschossig ohne Unterkellerung mit Montagegruben. Bauweise und Ausstattung der beiden Baukörper entsprechen dem heutigen Stand der Technik. Teile des Bürogebäudes sind unbefristet vermietet. Bei einem Mieterwechsel gehen bauliche Investitionen unentgeltlich in das Eigentum des Vermieters über. Für das gegenständliche Gewerbeobjekt gibt es eine rechtskräftige Benutzungsbewilligung und eine rechtskräftige gewerberechtliche Genehmigung.
Die Liegenschaft ist entsprechend ihrer Ortslage gut aufgeschlossen. Die Wasserversorgung erfolgt über Anschluss an die Ortswasserleitung. Die Fäkalien und Schmutzwässer werden in den Ortskanal eingeleitet. Die Stromversorgung ist durch das örtliche EVU gesichert.
Aktuell beträgt der Ertrag EUR 46.765,08 EUR pro Monat (Stand 18.06.2019) exkl. BK und exkl.USt.
Vertragsdauer der vermieteten Objekte:
- Freifläche: 1 Monat Kündigungsfrist zum Quartal (nach 36 Monaten)
- Büro: 3 Monate Kündigungsfrist zum Quartal
Der Verkauf erfolgt in Rahmen eines "Share Deals", wenngleich ein "Asset Deal" möglich ist.
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Die Liegenschaft befindet im Süden von Graz mit sehr guten Zufahrtsmöglichkeiten (hohe genehmigte Zufahrtshäufigkeit) in Autobahn & Flughafennähe.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Unser Erfolgshonorar beträgt 3 Bruttomonatsmieten, respektive 3% des vereinbarten Kaufpreises bzw. bei Leasing 3% des Kaufäquivalents, zuzüglich 20% Ust. und ist ausschließlich bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes fällig.
Im Falle der Nichtvorlage eines Energieausweises gemäß der generellen Vorlagepflicht ab 1. Januar 2009, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Der vermittelnde Makler übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes oder einzelner Gebäudeteile (z. B. Büros oder Wohnungen).
Es wird auch ausdrücklich auf die Geltung der beiliegenden AGB der Firma DIVA Consult GmbH sowie der ebenso beiliegenden Nebenkostenübersicht hingewiesen. Es besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Auftraggeber (Verkäufer).