Ratgeber über den Immobilienkauf in der Schweiz durch Ausländer

Bereits seit 1961 schränkt die Schweiz den Kauf von Grundstücken durch Ausländer gesetzlich ein. Allerdings wurden die Vorschriften seitdem mehrfach - letztmals 1997 - gelockert. Seitdem sind sie unter dem Namen „Lex Koller“ bekannt. Das gesamtschweizerisch anwendbare Gesetz wird von den Kantonen vollzogen und legt fest, welche Grundstücksgeschäfte für Ausländer bewilligungspflichtig sind.

EU-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung und nachgewiesenem Wohnsitz in der Schweiz können Immobilien in der Schweiz bewilligungsfrei erwerben. Für Ferienwohnungen gibt es kantonal unterschiedliche, bewilligungsfrei erwerbbare Kontingente.

Wir freuen uns Ihnen einen Ratgeber zum "Erwerb von Grundstücken und Wohneigentum in der Schweiz durch Ausländer" zu präsentieren. 


Hier ein Einblick in das Inhaltsverzeichnis:

  • Was ist die Lex Koller? Eine Kurzeinführung
  • Welche Erwerber sind der Lex Koller unterstellt?
  • Welche Grundstücksnutzungen sind bewilligungspflichtig?
  • Was können Ausländer problemlos erwerben?
  • Tabellarische Übersicht
  • Gibt es eine Lex Koller für juristische Personen?



Den Lex Koller Ratgeber können Sie entweder direkt online lesen oder bei Ihrem Shop in gedruckter Form bestellen. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten!

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