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Klimaschutz und Immobilienwirtschaft 2021

Von energieeffizientem Wohnen, Förderungen in 2021 und warum sich eine energetische Gebäudesanierung sowie energieeffizientes Bauen lohnt


Rund 35 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland werden laut BMWi in den eigenen vier Wänden verbraucht, insbesondere für Heizung und Warmwasser. Zukünftig auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen verspricht nicht nur geringere Energiekosten, sondern auch mehr Wohnkomfort, einen höheren Immobilienwert, eine gesicherte Altersvorsorge und einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten - fünf gute Gründe, um die eigene Energiewende zu beginnen.


Mehr Förderung für energieeffiziente Gebäude in 2021

Die Immobilienwirtschaft wird von der deutschen Klimaschutzpolitik in die Verantwortung genommen - ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland sind gebäudebezogen und die Sanierungsquote im Bestand pro Jahr belief sich in 2019 auf weniger als ein Prozent. In den letzten 20 Jahren haben rund fünf Millionen Eigentümer eine energetische Gebäudesanierung durchgeführt und dabei von staatlichen Fördergeldern profitiert. Um den Anteil energieeffizienter Gebäude weiter zu fördern, die Energie- und Klimaziele 2030 zu erfüllen und bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, wurde die energetische Gebäudeförderung der Bundesregierung neu aufgestellt. Es bedarf energieeffizientere Gebäude und einen höheren Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch zur Erreichung der Effizienzstrategie im Gebäudesektor. Am 1. Januar 2021 trat deshalb die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) in Kraft, welche bis 2030 gelten und künftig noch stärkere Anreize für Investitionen liefern soll. Doch was wird genau bezuschusst?


Die drei Teile des Förderprogramms

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterscheidet in drei Teilprogramme: die Förderung von Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und Einzelmaßnahmen und können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Im Rahmen der Bundesförderung von Einzelmaßnahmen sind bei Bestandsgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung und die Fachplanung und Baubegleitung förderungsfähig. Bei Berechnung des Förderbetrags spielt auch die Anzahl der Wohneinheiten eine wichtige Rolle: Kosten bis zu 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten sind förderfähig, maximal jedoch 20.000 Euro.


Was ändert sich wirklich?

Mit der neuen „Bundesförderung werden bisherige Förderprogramme in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot gebündelt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert. Sieben Neuerungen werden besonders hervorgehoben:


  1. Vereinfachte Zugänglichkeit: Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden.
  2. Flexibilität für Antragsteller: Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- als auch Kreditförderung angeboten
  3. Integration von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz: Bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen für den Einsatz Erneuerbarer Energien eingeführt und die Förderquote angehoben
  4. Ambitionssteigerung: Bei der Sanierung werden mit der sehr anspruchsvollen Effizienzhausstufe EH 40 besonders ambitionierte Vorhaben stärker angereizt und gleichzeitig die Förderung der am wenigsten anspruchsvollen Stufe EH 115 beendet
  5. Digitalisierung und Zukunftstechnologien: Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z.B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig
  6. Nachhaltigkeit: Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten als NH-Klassen eine erhöhte Förderung entsprechend der EE-Klassen
  7. Verbesserte Schnittstellen zur Energieberatung: Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan für eine Vollsanierung umgesetzt werden, werden besser gefördert, um kosteneffizient geplante, schrittweise Sanierungen besser zu honorieren

    
    Quelle: BMWi


Zweite Stufe in Planung

Ab dem 1. Juli 2021 soll die zweite Stufe des Förderprogramms in Kraft treten und damit Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden förderungsfähig machen. Zur Vermeidung einer Förderlücke können Anträge bis dahin weiterhin über das alte „Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren” der KfW gestellt werden. Auch das neue Förderungsprogramm in Zuschuss- und/oder Kreditvariante soll ab 1. Juli 2021 durch die KfW durchgeführt werden. Weitere Stufen sind in Planung: Ab 2023 soll die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW möglich sein.


Fördergelder von Energiestandard abhängig

Tilgungszuschüsse können weiterhin bei der KfW beantragt werden, wenn ein ausreichend hoher Energiestandard realisiert wird - mit einem bedeutenden Vorteil: der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Je nach geplantem Energie-Effizienzhaus-Standard variiert die Höhe des möglichen Kredits. Und eine weitere Erhöhung der Fördergelder ist geplant: Ab Juli 2021 soll es für Sanierungen in Wohngebäuden eine Förderung auf dem Niveau des Effizienzhauses 40 geben. Das höchste Fördergeld wird für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus vergeben, welches mit bis zu 150.000 Euro gefördert wird und damit 30.000 Euro mehr als zuvor. Um den gesamten Förderungsrrahmen ausschöpfen zu können, muss der Eigentümer die Energie- und CO2-Einsparungen angegeben, die mit der jeweiligen Förderung erreicht werden können. Eine stärkere Förderung soll es auch für effiziente Heizungstechniken geben, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen.


Lohnt sich die energetische Sanierung?

Die erste Wärmeschutzverordnung trat 1979 in Kraft, doch rund 70 Prozent aller heutigen Bestandsgebäude wurden bereits vor 1979 erbaut, von denen wiederum zwei Drittel über keinerlei Wärmedämmung verfügen. Nur etwa zehn Prozent der Altbauten sind ausreichend gedämmt. Ebenfalls rund 70 Prozent der Heizungsanlagen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik und verdeutlichen den enormen Sanierungsrückstau bei Bestandsbauten. Den Vorteilen einer energetischen Gebäudesanierung stehen hohe Kosten gegenüber. 


Um die Betriebskosten eines Gebäudes, insbesondere die Energiekosten, in einem überschaubaren Rahmen zu halten oder auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen, sind bei älteren Bestandsimmobilien oftmals erhebliche Investitionen in Gebäudetechnik und Wärmedämmung erforderlich. Welche energetischen Sanierungen sich für Eigentümer rechnen, sollte idealerweise von einem Energieeffizienz-Experten begutachtet werden. 


Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen ist zudem davon abhängig, ob sich die Maßnahmen auf ein gesamtes Mehrfamilienhaus oder ein aufgeteiltes Mehrfamilienhaus erstrecken.Die von Engel & Völkers Berlin Residential verkauften aufgeteilten Mehrfamilienhäuser sind in der Regel bereits saniert und erfordern keine größeren Sanierungen. Kleine Modernisierungsmaßnahmen können sich bereits auszahlen, sind jedoch stark vom baulichen und energetischen Ist-Zustand der Immobilie abhängig. Ganz nach dem Motto: die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen, kann mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ein hoher Energiestandard erreicht und damit auch ein nachhaltig höherer Immobilienwert erzielt werden. 


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