Engel & Völkers Lizenzpartner Region Zürich > Blog > Immobilie in Zürich verkaufen: Über diese Steuern sollten Sie Bescheid wissen

Immobilie in Zürich verkaufen: Über diese Steuern sollten Sie Bescheid wissen

Wer einmal ein Haus oder eine Wohnung im Raum Zürich gekauft, verkauft oder gehalten hat, weiss, dass es unumgänglich ist, sich im Zuge dessen mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen. Besonders wichtig für Eigentümer ist es dabei, sich über die steuerlichen Folgen in Kenntnis zu setzen, die eine Immobilie im Privatvermögen haben kann – etwa die Einkommenssteuer, welche die Einnahmen durch Mieterträge oder den Eigenmietwert versteuert oder die Vermögenssteuer, die den Wert der Immobilie als Privatvermögen einbezieht. Soll die Liegenschaft verkauft werden, gilt es, sich mit der Grundstückgewinnsteuer zu befassen: Sie fällt an, wenn ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung verkauft - und ein Gewinn erzielt wird. Dabei sollten einige Details beachtet werden, denn Fehler können sehr viel Geld kosten.​


Die Immobilienmakler von Engel & Völkers Region Zürich informieren Sie mit ihrer Expertise über die Grundstückgewinnsteuer, damit Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie in Zürich keine unerfreulichen Überraschungen begegnen.


Die Grundstückgewinnsteuer: Das müssen Verkäufer von Immobilien in Zürich wissen

Da Grundstücke beim Verkauf oft deutlich mehr wert sind als zur Zeit der Anschaffung, fällt bei der Veräusserung einer Liegenschaft für gewöhnlich eine Grundstückgewinnsteuer an. Der Gewinn, welchen der Eigentümer durch den Immobilienverkauf erhält, wird also einmalig versteuert – das geht aus dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) hervor. In Zürich erfolgt diese Besteuerung durch die Gemeinden. Die Finanzverwaltung der Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, bezieht die Steuer. Innert 30 Tagen nach der Handänderung, also dem Übergang der Liegenschaft auf einen neuen Besitzer, muss der Verkäufer eine sogenannte “Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer” beim zuständigen Steueramt einreichen. Im Falle einer Fristverlängerung ist es wichtig, rechtzeitig einen begründeten Antrag für die Verlängerung einzureichen. Unter bestimmten Bedingungen ist es ausserdem möglich, beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung die Grundstückgewinnsteuer aufzuschieben. Die erfahrenen Engel & Völkers Immobilienmakler in Zürich kennen die Details zu dieser Besonderheit.

 Zürich
- Wie Sie beim Verkauf Ihres Hauses / Ihrer Wohnung in der Schweiz Steuern sparen oder aufschieben könne, verraten unsere Makler Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch

In welchen Fällen kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden?

Nicht immer ist die Grundstückgewinnsteuer sofort fällig - bestimmte Umstände können bewirken, dass die Besteuerung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Wenn der Verkäufer die Liegenschaft selbst bewohnt hat und den Verkaufserlös für den Erwerb oder Bau einer neuen Immobilie in der Schweiz innert angemessener Frist nutzt, kann die Fälligkeit der Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden.​


Besondere Ausnahmen bestehen im Falle einer Schenkung, Übertragung des Eigentums unter Eheleuten, Erbschaft, Erbvorbezug, Erbteilung oder Abgeltung güterrechtlicher Ansprüche: Hier muss die Steuer erst erbracht werden, sobald das Haus oder die Wohnung mit Gewinn weiterverkauft wird. 


Falls Sie nicht vorhaben, eine Übertragung durchzuführen, sondern Ihr Haus oder Ihre Immobilie in Zürich gewinnbringend verkaufen möchten, begleitet Engel & Völkers Sie während des gesamten Verkaufsprozesses. Kontaktieren Sie uns hier! Wir stellen sicher, dass Sie vorab über alle Formalien informiert sind, um unerwartete Kosten zu vermeiden – dazu gehört auch die provisorische Berechnung der Höhe Ihrer Grundstückgewinnsteuer.


Der Verkauf Ihrer Liegenschaft in Zürich: Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?

Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Veräusserung Ihrer Immobilie über etwaige Abgaben bewusst sind, die auf Sie zukommen werden. So kann vermieden werden, dass Sie falsche Vorstellungen über Ihren Gewinn haben. Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz ist kantonabhängig - in Zürich errechnet sie sich beispielsweise gemäss §225 StG ZH folgendermassen:

  • 10% für die ersten 4.000 CHF
  • 15% für die weiteren 6.000 CHF
  • 20% für die weiteren 8.000 CHF
  • 25% für die weiteren 12.000 CHF
  • 30% für die weiteren 20.000 CHF
  • 35% für die weiteren 50.000 CHF
  • 40% für die Gewinnteile über 100.000 CHF


Grundstückgewinne unter 5.000 CHF werden dabei nicht berücksichtigt - für sie fällt keine Steuer an.
Die Kosten erhöhen sich um 50 Prozent, wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf weiterveräussern, und um 25 Prozent, wenn dies innert der ersten zwei Jahre geschieht. Ab den ersten fünf Jahren nach Erwerb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Zürich verringert sich die Grundstückgewinnsteuer wiederum gestaffelt ab fünf Prozent bis hin zu 50 Prozent.


Ein weiterer wichtiger Faktor, der die Höhe der Grundstückgewinnsteuer beeinflusst, ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis Ihrer Immobilie und den Anlagekosten. Wenn Sie zum Beispiel über die Jahre einige wertmehrende Arbeiten an Ihrer Liegenschaft durchgeführt - oder Geld für Handänderungen und Vermittlung ausgegeben haben, verringert dies ebenfalls die Steuer - schliesslich fällt somit der Gewinn niedriger aus. Notwendig ist hier, dass Sie die Belege für Ausgaben dieser Art aufbewahren, damit diese nachgewiesen werden können, wenn es zum Verkauf kommt.


Bei weiteren Fragen über die Grundstückgewinnsteuer und Anliegen rund um den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Zürich oder dem Zürcher Umland: Wenden Sie sich an uns! Denken Sie beispielsweise über einen Immobilienverkauf innerhalb der Familie nach, um möglicherweise Steuern zu sparen, betrachten wir Ihre Situation individuell und finden gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung. Unsere Immobilienmakler in Zürich empfangen Sie gerne für ein persönliches Gespräch in einem unserer Engel & Völkers Shops in der Region. Alternativ können Sie uns unter der Telefonnummer +41 43 210 92 40 erreichen, um uns alles über Ihren geplanten Immobilienverkauf mitzuteilen und ein persönliches Treffen zu vereinbaren – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.



___

Fotonachweise

Adobe Stock: ©jozsitoeroe, ©Andrey Popov​

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Region Zürich

Montag - Freitag 09.00 - 18.00

Samstag nach Vereinbarung

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.