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Immobilie verkaufen mit dem Bieterverfahren

Beim klassischen Immobilienverkauf wird ein Inserat mit einem festen Verkaufspreis aufgeschaltet. Beim Bieterverfahren aber ist dies nicht der Fall. Da gibt es keinen Fixpreis für die Immobilie wobei durch den Konkurrenzdruck oft maximale Höchstpreise erzielt werden können.


Sie möchten Ihre Liegenschaft verkaufen, sind sich aber nicht sicher beim Verkaufspreis? Kein Problem, denn Sie können diese Frage auch mit einem Bieterverfahren klären. Wenn Ihre Immobilie mehrere Interessenten anlockt, dann kann sich der Verkauf über das Bieterverfahren durchaus lohnen. Doch wie läuft das Bieterverfahren nun genau ab und wie können Sie als Verkäufer*in vorgehen?


1. Vorbereitung und Planung

Wie bei jedem Immobilienverkauf ist eine gute Vorbereitung für den Verkaufserfolg entscheidend. Eine gute Verkaufsdokumentation enthält zum Beispiel nebst der Objekt- und Lagebeschreibung auch weitere Detailinformationen, Grundrisspläne und professionelle Fotos. Zudem sollte auch der Verkaufsablauf beschrieben werden und einen deutlichen Hinweis auf das Bieterverfahren und die Anzahl Bieterrunden beinhalten.


2. Aufschaltung der Inserate und Vermarktung

Wenn Sie die Inserate auf den Online-Plattformen selbst aufschalten, ist es wichtig, dass diese fehlerfrei und komplett sind. Achten Sie auch auf professionelle Fotos vom Objekt und senden Sie die detaillierte Verkaufsdokumentation, das sogenannte Exposé, Ihren Interessenten zu. Falls Sie sich entscheiden mit Engel & Völkers oder einem anderen Makler zusammenzuarbeiten, können Sie diese Arbeiten in professionelle Hände legen und sich zurücklehnen.


3. Erste Bieterrunde

Wenn die ersten Interessent*innen das Verkaufsobjekt besichtigt haben, kommt es zur ersten Bieterrunde. Planen Sie am besten nur wenige Besichtigungstermine, weil die Interessent*innen dann auch sehen, wie gross die Konkurrenz ist. Danach werden im Rahmen einer festgesetzten Frist die Gebote abgegeben. Haben Sie einen Mindestpreis festgelegt, muss ein Gebot mindestens so hoch wie dieser Mindestpreis sein. Falls Sie ohne Mindestpreis verkaufen möchten, können die Interessent*innen ein beliebiges Gebot abgeben. Die Frist für die erste Bieterrunde liegt in der Regel zwischen zwei bis vier Wochen. Haben alle ihr Gebot abgegeben, wird das Höchstgebot kommuniziert. Oftmals wählen private Verkäuferschaften ein Bieterverfahren mit nur einer Runde aus und geben den Zuschlag dem Höchstbietenden.


4. Zweite bis vierte Bieterrunde

In manchen Fällen wird der Verkaufspreis in mehreren Bieterrunden erzielt. Nach Abschluss der ersten Runde wird allen Bietenden das Höchstgebot kommuniziert und diese entscheiden, ob sie weiter mitbieten möchten oder aussteigen. Beim Bieterverfahren lohnt es sich auf jeden Fall, nicht zu viele Runden zu planen, denn je mehr Gebote zu überbieten sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bieter*innen ihr Interesse verlieren.


5. Abschluss des Bieterverfahrens

Haben Sie ein Höchstgebot erzielt, können Sie diesem den Zuschlag geben. Verpflichtet dazu sind Sie aber nicht: Beim Bieterverfahren sind Sie nicht verpflichtet in jedem Fall zu verkaufen. Wenn Ihnen die Gebote nicht zusagen, können Sie den Verkauf auch abbrechen.


6. Vertragsunterzeichnung beim Notariat

Sind beide Parteien aber einverstanden, wird der Verkauf mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notariat und der Eintragung ins Grundbuch rechtsgültig.


Wie bei jedem Immobilienverkauf ist auch beim Bieterverfahren der ganze Prozess oft sehr langwierig und zeitaufwendig. Einige Menschen sind die geborenen Verkäufer*innen und können diese Prozesse mit viel Elan und Freude meistern. Andere Menschen möchten ihre Zeit lieber anderen Dingen als dem Immobilienverkauf widmen. Wenn Sie zu der zweiten Sorte gehören, können unsere Immobilienberater*innen den gesamten Verkaufsprozess durchführen und Sie begleiten. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Engel & Völkers Shop in der Nähe über die mögliche Zusammenarbeit. Wir freuen uns, den Höchstpreis für Ihre Liegenschaft zu erzielen!

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