Verunreinigtes Wasser macht krank. Darum ist es die Pflicht des Vermieters, für sauberes Wasser in seinem Gebäude zu sorgen. Doch wie weit reicht diese Pflicht? Und wer muss die Kosten für die entsprechenden Prüfungen tragen? Im aktuellen Engel & Völkers-Ratgeber zur Trinkwasserverordnung finden Sie alles Wissenswerte kompakt und verständlich zusammengefasst.
Die Trinkwasserverordnung vom 9. Januar 2018 legt die Vorgaben für die Trinkwasserhygiene in Wohngebäuden fest. Sie soll die Bewohner vor verunreinigtem Wasser schützen – und damit die Gesundheit der Menschen garantieren. Für die Trinkwasserqualität sind die jeweiligen Bundesländer und ihre Behörden verantwortlich.
Die neue Verordnung gilt für Vermieter und Verwalter einer kommerziellen Immobilie. Danach müssen sie das Trinkwasser in ihrem Objekt regelmäßig auf Bakterien und gesundheitsschädliche Stoffe wie Blei und Nickel überprüfen lassen. Die Anforderungen sind besonders hoch, wenn es sich um ein “öffentliches Gewerbeobjekt” handelt, denn dessen Armaturen sind für unbestimmte und wechselnde Personengruppen frei zugänglich. Dazu zählen beispielsweise Schulen, Kindergärten, vermietete Wohnhäuser oder Hotels.
Eine Pflicht zur behördlichen Untersuchung gilt übrigens auch für Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn mindestens eine Wohnung im Gebäude vermietet ist. Ein- und Zweifamilienhäuser dagegen sind davon ausgenommen, ebenso wie Wohnungen mit einem Elektro- oder Gas-Durchlauferhitzer in Küche oder Bad.
Alles Weitere zu den Pflichten der Vermieter und Verwalter sowie dazu, wer die Kosten einer Trinkwasseranalyse trägt, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Unser Kooperationspartner DIWA berät Sie gern zum Thema Trinkwasserverordnung. Die DIWA-Gruppe ist bundesweit für mehrere tausend Wohn- und Geschäftshäuser verantwortlich und unterstützt seit 2011 Eigentümer und Verwalter bei der rechtlichen Umsetzung der Trinkwasserverordnung. Dazu gehört unter anderem das komplette Management aller Dienstleistungen: