Unsere Öffnungszeiten:
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Das Land NRW unterstützt mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum Bürger*innen bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen.
Das Förderprogramm richtet sich hierbei ausschließlich an natürliche Personen, die in NRW im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
Seit Anfang Mai konnte man sich für die Förderung registrieren. Ab dem 30. August 2022 ist die Antragstellung endlich möglich.
Das Angebot des Förderprogramms: Ein Zuschuss in Höhe von zwei Prozent auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises. Das sind also maximal 10.000 Euro.
Die Förderung kann rückwirkend zum 1. Januar 2022 beantragt werden, ist also für alle im Jahr 2022 notariell beurkundeten Haus- und Wohnungskäufe verfügbar.
Weitere Informationen zu dem Programm, wie Sie den Antrag stellen und was Sie benötigen finden Sie unter:
https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum
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