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Mehr Förderung für energieeffiziente Gebäude

Die deutsche Klimaschutzpolitik nimmt auch die Immobilienwirtschaft in die Verantwortung. Gerade bestehende Gebäude haben Nachholbedarf. Der Bund bezuschusst daher energieeffiziente Sanierungen und ist zum 1. Januar 2021 mit einer neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) an den Start gegangen, die bis 2030 gelten soll. Das neue Förderprogramm soll übersichtlicher sein als die vorherige Förderungsmaßnahme und auch die Antragstellung wird einfacher. Wofür bekommt man Zuschüsse?


Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden


Los geht es mit der Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen in und an bestehenden Gebäuden können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.


Dabei ist für die Berechnung des Förderbetrags die Anzahl der Wohneinheiten relevant. Bis zu 2.000 Euro gibt es bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten.


Zweite Stufe tritt im Juli 2021 in Kraft


Die Förderung von Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden sowie die Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden starten im Anschluss ab dem 1. Juli 2021. 


Bis dahin laufen die Förderungen weiterhin über das alte Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren” der KfW. 


Höhere Fördergelder


Nach wie vor kann ein Tilgungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden, wenn nach einem hohen Energiestandard gebaut wird. Das Gute daran: Er muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Kredits hängt vom Energie-Effizienzhaus-Standard des jeweiligen Hauses ab.


Außerdem soll es ab Juli 2021 für Sanierungen in Wohngebäuden eine Förderung auf Niveau des Effizienzhauses 40 geben. Das meiste Fördergeld gibt es dabei für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus, welches mit bis zu 150.000 Euro gefördert wird. Dies sind 30.000 Euro mehr als zuvor. Um den gesamten Geldrahmen ausschöpfen zu können, muss der Eigentümer die Energie- und CO²-Einsparungen angegeben, die mit der Förderung erreicht werden können.


Eine stärkere Förderung soll es auch für effiziente Heizungstechniken geben, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Bei Wohngebäuden wird es eine Nachhaltigkeitsförderung für Neubauten geben. 


Weiterführende Informationen zum Thema energetische Sanierung erhalten Sie auf unserer Engel&Völkers Ratgeberseite(21.1.21)

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