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Mietpreise gut geregelt: Der Mietspiegel Erfurt hilft dabei, ortsübliche Mieten leicht zu ermitteln

Die thüringische Landeshauptstadt Erfurt begeistert ihre rund 214.000 Einwohner mit einer zentralen Lage in Deutschland, einer attraktiven Innenstadt, ansprechenden Freizeitmöglichkeiten und ihrer geisteswissenschaftlichen Universität. Eine Leerstandsquote von nur 2,2 Prozent beweist, dass Wohnungen und Häuser in Erfurt zur Miete sehr gefragt sind. Damit die Mieten bezahlbar bleiben, ermittelt die Stadt Erfurt ca. alle zwei Jahre die örtliche Vergleichsmiete und veröffentlicht sie im Mietspiegel. Dabei gibt es mehrere Faktoren, die beim Vergleich des Wohnraums zu beachten sind. Zu berücksichtigen sind die Größe der Wohnung, das Baujahr sowie die Ausstattung und Lage. Der Mietspiegel enthält jeweils genaue Beschreibungen der Kategorien und einzelnen Faktoren. Die ortsübliche Miete ist in Form einer Spanne pro Quadratmeter angegeben. Je mehr Ausstattungsmerkmale eine Wohnung hat, desto höher darf ihr Mietpreis sein. Fehlen einzelne Merkmale, die den Wohnwert erhöhen oder gibt es sogar wohnwertmindernde Merkmale, so bewegt sich der Mietpreis in Richtung des unteren Werts der Mietspanne.


Mietspiegel: Was darf eine kleine Wohnung in Erfurt kosten?

Kleine Wohnungen von 25 bis 48,99 Quadratmeter beispielsweise haben im Schnitt einen leicht höheren Mietpreis pro Quadratmeter als große Wohnungen. So gibt der Erfurter Mietspiegel für Wohnraum mit einem Baujahr zwischen 2002 und 2015 eine Mietspanne von 6,70 EUR bis 11,40 EUR/qm bei bester Ausstattung nach Kategorie A Plus in mittlerer Wohnlage an. Wohnungen mit Baujahr bis 1967 und einer Kategorie B Ausstattung dürfen zwischen 4,10 EUR und 5,20 EUR/qm monatlich kosten. Zur mittleren Wohnlage gehören gemäß Mietspiegel alle Wohngebiete in Erfurt aus der Zeit zwischen 1960 und 1990. Einfache Wohnlagen sind der Erfurter Osten, dörfliche Lagen, Wohngebiete mit hoher Verkehrsbelastung sowie Mischgebiete. Als gute Wohnlage lassen sich der Süden und Westen von Erfurt einstufen. Die Wohnlagen haben derzeit in Erfurt bloß einen leichten Einfluss auf die Mietspannen. Die Marktdaten von Engel & Völkers in Erfurt wiesen im ersten Halbjahr 2019 Angebotsmieten von 4,80 EUR bis zu maximal 11,00 EUR/qm aus. Das zeigt, dass Mieten unter dem Mietspiegel durchaus noch realistisch sind.

Die durchschnittlichen Angebotsmieten 2019 bei Engel & Völkers nach Stadtteilen

Wenn der Erfurter Mietspiegel auf eine deutliche Unterscheidung der Lagen verzichtet, zeigt der Immobilienmarkt selbst doch ein anderes Bild. So gab es in einigen Stadtteilen deutlich höhere Mietspannen als in anderen Regionen. Die Spitzenreiter sind die Altstadt, Löbervorstadt und Brühlervorstadt mit einer durchschnittlichen Kaltmiete pro Quadratmeter von 8,28 EUR, im Neubau sogar 10,82 EUR. Weitere beliebte Ortsteile sind die Andreasvorstadt, Krämpfervorstadt sowie Daberstedt. Neubauwohnungen erzielten in diesen zentralen Stadtteilen Erfurts durchschnittlich 9,97 EUR, die übrigen Wohnungen 7,57 EUR Kaltmiete pro Quadratmeter. Die relativ hohen Mietpreise erklären sich damit, dass rund 60 Prozent aller Wohnungsangebote aus diesen Stadtteilen stammen. Die Nähe zum Zentrum spricht zum einen für eine gute Infrastruktur, zum anderen für eine hohe Nachfrage. Andere Wohngegenden zeigten deutlich niedrigere Kaltmieten, beispielsweise:


  • Gispersleben – 7,30 EUR/qm
  • Johannesvorstadt, Ilversgehofen 7,21 EUR/qm
  • Roter Berg – 6,46 EUR/qm
  • Wiesenhügel, Melchendorf – 6,07 EUR/qm
  • Moskauer Platz, Berliner Platz – 5,74 EUR/qm
  • Herrenberg – 5,70 EUR/qm


Was regelt der Mietspiegel und die Mietpreisbremsenverordnung in Erfurt?

Der Mietspiegel der Stadt Erfurt gibt eine rechtsverbindliche Übersicht über die lokalen Vergleichsmieten. Seit 1998 erstellt die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt gemeinsam mit Wohnungsunternehmen, Sachverständigen und Interessenverbänden alle zwei Jahre einen aktuellen Mietspiegel. Vermieter und Mieter erhalten eine nachvollziehbare Richtlinie und rechtsgültige Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Miete. So können Vermieter nach § 558 BGB aufgrund des Mietspiegels eine begründete Mieterhöhung bis zu ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Im Umkehrschluss gibt der Mietspiegel Erfurter Mietern die Sicherheit, nicht mehr an Miete zu bezahlen, als es ortsüblich ist. Die seit dem 31.03.2016 in Erfurt gültige Mietpreisbremsenverordnung bezieht sich ebenfalls auf den Mietspiegel. Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass Vermieter bei Neuvermietung eine erhöhte Miete verlangen dürfen, die jedoch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Möchten Sie mehr über die Vermietung Ihres Mehrfamilienhauses oder Wohn- und Geschäftshauses erfahren? 

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 Erfurt
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