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Der Gebietsschutz in Franchise-Systemen

 Hamburg
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Als Franchise-Nehmer sollten Sie sich einmal näher mit dem Thema Gebietsschutz auseinandersetzen. Dabei sind einige Aspekte von essentieller Bedeutung, so sollten Sie z.B. wissen, welche Faktoren Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie einen Anspruch auf den Gebietsschutz geltend machen wollen. Welche Rechte haben Sie bei diesem Thema und welche Aspekte werden in dem Vertrag mit dem Franchise-Geber vereinbart?


Der Gebietsschutz – Was ist das?

Für einen Franchise-Nehmer kann der Gebietsschutz eine enorm große Rolle spielen. Der Franchise-Geber sichert dem Franchise-Nehmer mit dem Gebietsschutz ein bestimmtes Gebiet zu, in dem ausschließlich dieser Franchise-Nehmer vertreten ist. Somit darf in diesem Gebiet kein anderer Lizenznehmer aus dem gleichen Franchise-System vertreten sein. Sie sollten dennoch damit rechnen, dass Ihnen der Gebietsschutz in manchen Fällen nicht zugesichert wird, da Franchise-Geber im Allgemeinen dazu nicht verpflichtet sind. Wird Ihnen der Anspruch auf einen Gebietsschutz jedoch gegeben, so muss dies im Franchise-Vertrag festgehalten werden. Weiterhin verpflichtet sich der Franchise-Nehmer bei der Vereinbarung des Gebietsschutzes, das gesamte ihm zugewiesene Gebiet zu bearbeiten.


Gebietsschutz: Die wichtigsten Aspekte für den Franchise-Nehmer

Generell muss Ihnen als Franchise-Nehmer bewusst sein, dass Sie keinen Anspruch auf den Gebietsschutz haben. Sie können somit von Ihrem Franchise-Geber nicht erwarten, dass Sie ein Gebiet erhalten, in welchem andere Franchise-Nehmer oder –Geber keine weiteren Franchise-Betriebe eröffnen.

Dennoch gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich direkt an Ihre Franchise-Kollegen wenden. Die Lizenznehmer befruchten sich in vielen Fällen gegenseitig, so besteht weiterhin eine Chance auf den Gebietsschutz, auch wenn Ihr Franchise-Geber Ihnen kein Vertragsgebiet eingeräumt hat. Bei der Absprache spielen Faktoren wie die Marketingstrategie, das Konzept und die Standortbedingungen eine große Rolle.


Der Vertrag

Ein besonders wichtiger Bestandteil im Rahmen des Gebietsschutzes ist der Vertrag, der zwischen dem Franchise-Nehmer und dem Franchise-Geber geschlossen wird. Ein bestimmtes Vertragsgebiet wird dem Franchise-Nehmer eingeräumt. Definiert wird das Vertragsgebiet entweder über eine Postleitzahl oder eine Gebietskarte.

Der Franchise-Geber kann dieses Gebiet jedoch einschränken oder erweitern. Das bedeutet, dass dieser dazu berechtigt ist, mit eigenen Shops im Vertragsgebiet tätig zu werden. Sie haben als Franchise-Nehmer jedoch rechtliche Möglichkeiten, sich gegen die Einschränkung des Vertragsgebietes zu wehren, wenn der Franchise-Geber dies während der Vertragslaufzeit ohne Ihre Zustimmung tut.


Schutz vor aktivem Marketing von anderen Lizenznehmern

Wenn Sie den Gebietsschutz in Anspruch nehmen, sind Sie nicht nur vor anderen Lizenznehmern sondern auch vor dessen aktivem Marketing geschützt. Die überregionale Werbung darf allein der Franchise-Geber vornehmen. Es ist unzulässig, dass die Werbung gezielt in das Vertragsgebiet eines geschützten Franchise-Nehmers eingreift. Die Werbung sollte zudem mit dem Franchise-Geber unter Berücksichtigung der Anliegen der einzelnen Franchise-Nehmer abgestimmt werden, wenn sich aufgrund von Inseraten in Printmedien, die mehrere Vertragsgebiete abdecken, Überschneidungen ergeben.

Weiterhin kann Internetwerbung vom Franchise-Geber und einzelnen Franchise-Nehmern von jedem Verbraucherstandort betrachtet werden und stellt daher keinen Eingriff in das Vertragsgebiet des Franchise-Nehmers dar.


Wie der Gebietsschutz in der Praxis funktioniert

In der Ihnen zugewiesenen Region haben Sie exklusive Rechte. Andere Lizenznehmer und Ihr Franchise-Geber können Ihnen in diesem Gebiet keine Konkurrenz machen. In den Franchiseverträgen ist häufig angegeben, dass der „aktive Vertrieb“ in den Gebieten von anderen Franchise-Nehmern nicht gestattet ist. Diese Klausel verhindert, dass Ihnen Lizenznehmer aus anderen Regionen Konkurrenz machen. Sie bietet dem einzelnen Franchise-Nehmer - wenn Sie in den Verträgen mit allen Lizenznehmern des Systems enthalten ist - eine gewisse Sicherheit.

Das Verbot „aktiven Vertriebs“ von anderen Lizenznehmern

Nun stellt sich die Frage, was genau unter dem Verbot des „aktiven Vertriebs“ oder der „aktiven Akquise“ zu verstehen ist:

1.    Kunden aus Ihrer Region dürfen von anderen Franchise-Nehmern nicht direkt angesprochen werden.

2.    Andere Franchise-Nehmer dürfen in Ihrem Gebiet keine Marketingmaßnahmen durchführen, die auf diese Region abzielen.

3.    Es dürfen keine Werbe-Mailings von anderen Franchise-Nehmern in Ihre Region versendet und keine Anzeigen in Zeitungen geschaltet werden, die in Ihrer Region erscheinen.

4.    Der Franchise-Nehmer darf in allen Medien, in denen eine regionale Unterteilung nicht möglich ist überregional auftreten, d.h. in überregionalen Zeitungen, im Internet und anderen Medien.

Der Gebietsschutz in Franchise-Systemen sollte für Sie als Franchise-Nehmer von großer Bedeutung sein.



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