Mit Blick auf die Arbeitswelt nehmen monetäre Aspekte der Erwerbstätigkeit für viele eine elementare Rolle ein. Während Arbeitnehmer:innen bereits vor Antritt einer neuen Stelle wissen, was sie verdienen werden und ihren Entschluss bezüglich einer Zu- oder Absage von den Gehaltsvorstellungen leiten lassen können, müssen selbständige Franchisenehmer:innen vielfältige Faktoren beachten, um die Frage nach dem Einkommen weitgehend beantworten zu können.
Sie interessieren sich für unser erfolgreiches Immobilien Franchise-Modell in Deutschland oder Österreich? Dann möchten unsere Expansionmanager:innen die Einkommensfrage gerne gemeinsam mit Ihnen erörtern und Ihnen nachfolgend eine wichtige Hilfestellung für Ihre Entscheidungsfindung geben.
Immobilien Franchise Engel & Völkers Deutschland und Österreich: Wir legen unseren weltweiten Erfolg in Ihre Hände - werden Sie jetzt Franchise Partner:in.
Grundlegend ist eine fundierte Kalkulation, welche die folgenden Punkte berücksichtigen sollte:
Wie viel Geld benötigen Sie für Ihren monatlichen Mindestunterhalt?
Wie viel Arbeitszeit können Sie investieren?
Wie engagiert möchten Sie arbeiten?
Welche Einkommenserwartungen haben Sie?
Für eine möglichst verlässliche Kalkulation raten unsere Expansionsmanager:innen Ihnen zur Erstellung einer Kalkulation, die alle Kosten erfasst und Ihnen einen guten Überblick verschafft. In der Tabelle sollten Sie zudem Einsparmöglichkeiten und einen finanziellen Puffer einkalkulieren, sollte es während der Franchise-Inanspruchnahme einmal zu Verdienstausfällen kommen.
Wichtig ist, dass Sie realistische Zahlen verwenden, damit Sie einen verlässlichen Indikator erhalten, ob sich der geplante Schritt ins Franchise Geschäft auch mit Ihren finanziellen Vorstellungen deckt.
Legt man die deutschen Statuten zugrunde, so setzt sich Ihr Unternehmergehalt nach Abzug aller Kosten aus der Restsumme zusammen und wird in der privaten Steuererklärung als "Einnahme aus selbständiger Tätigkeit (Anlage S)" verbucht, wobei der Einkommensteuerbescheid das endgültige Netto-Einkommen taxiert.
Zum Angestelltenstatus gibt es weitere Unterschiede, die Sie kennen sollten: Während z.B. von der/dem Unternehmer:in genutzte Kraftfahrzeuge in Deutschland meistens als Geschäftskosten eingetragen werden können, müssen Krankenkassenbeiträge aus dem Netto-Einkommen aufgewandt werden. Ebenso ist der/die Unternehmer:in von den gesetzlich festgelegten Leistungen der Renten- und Sozialversicherungsbeiträge befreit, unsere Expansionsmanager:innen raten Ihnen jedoch, einen entsprechenden Betrag für persönliche Versicherungen und die Altersvorsorge einzukalkulieren.
Fest steht, dass sich der Schritt in die Selbstständigkeit an ein hohes Maß an Verantwortung knüpft, das sich bei gutem Engagement jedoch auszahlt. Während Sie sich als Angestellte/r in einem festgelegten Rahmen bewegen, wobei Ihre Zuständigkeiten und die finanzielle Entlohnung klar definiert sind, wächst Ihr Kompetenzbereich als Unternehmer:in merklich an und es ist Ihr Eigenengagement, das letztlich auch Ihr Einkommen als Franchisenehmer:in bestimmt.
Mit dem elaborierten Franchisemodell von Engel & Völkers Deutschland & Österreich bieten wir Ihnen die beste Basis, um Ihr Engagement in unsere langjährige Erfolgsgeschichte einzubringen und in einem unserer freien Lizenzgebiete in Deutschland oder Österreich fortzuführen. Erhalten Sie wertvolle Tipps von unseren Expansionsmanager:innen für die Gründerphase und darüber hinaus und profitieren Sie bereits mit Beginn Ihrer Filialgründung von unserem starken Markennamen.
Sie wünschen sich eine weitergehende Beratung, sowie Veranschaulichungen in Bezug auf die zu erwartenden Geschäftsentwicklung einer eigenen Engel & Völkers Filiale? Gerne informieren unsere Expansionsmanager:innen Sie ausführlich und individuell. Kontaktieren Sie uns jetzt und überzeugen Sie sich, dass sich unser Immobilien Franchise auch für Sie lohnt.