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Homeoffice: Was Arbeitgeber wissen sollten

Corona hat dem Homeoffice zum Durchbruch verholfen. Laut einer DAK-Studie legten vor Beginn der Pandemie drei Viertel der Arbeitgeber großen Wert auf Anwesenheit im Betrieb. In der Krise schickten dann viele Chefs ihre Mitarbeiter ins Homeoffice. Inzwischen hat sich die Anzahl der Arbeitnehmer, die fast täglich im Homeoffice arbeiten, von vormals zehn auf 28 Prozent fast verdreifacht.

Den Mitarbeitern gefällt es. Arbeitnehmer, die während der Corona-Krise zum ersten Mal regelmäßig im Homeoffice sitzen, zeigen eine hohe Arbeitszufriedenheit und berichten von guter Work-Life-Balance, ergab die Studie. Das tägliche Stresserleben ging um 29 Prozent zurück. Deutschland hat also eine neue Arbeitslandschaft. Und ein Zurück in die Vergangenheit wird es voraussichtlich nicht geben.

Webinar: Arbeitsrecht im Homeoffice

Höchste Zeit, dass die Provisorien der akuten Krisenzeit rechtssicher gemacht werden. Darum haben Engel & Völkers Commercial und die Hamburger Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Dierkes Partner eine neue Webinar-Reihe gestartet. Teil eins: „Homeoffice: 5 Eckpunkte aus arbeitsrechtlicher Sicht.” Rund 80 Teilnehmer waren beim Auftakt dabei, vorrangig Arbeitgeber, die sich darüber informieren wollten, wie sie in der neuen Corona-Realität arbeitsrechtliche Regelungen einhalten können.

Oliver Horstmann, Mitglied der Geschäftsleitung von Engel & Völkers Commercial Hamburg, begrüßte die Teilnehmer und gab das Wort im Anschluss an Rechtsanwalt Dr. Steffen Görres von der Kanzlei Dierkes Partner. Dessen wohl wichtigster Rat an Arbeitgeber: „Treffen Sie klare Absprachen.”

 Frankfurt am Main
- Mann arbeitet im Homeoffice - wie ist die Rechtslage?

Arbeitsschutz: Kein Kabelsalat im Homeoffice

Denn rein rechtlich gibt es gar nicht so viele Unterschiede zwischen „echtem” Büro und Homeoffice. In Bezug auf die Arbeitszeit und die Gestaltung des Arbeitsplatzes etwa sagt Görres: „Alles, was im Büro gilt, gilt auch im Homeoffice.” Dazu gehört zum Beispiel, wie oft und wie lange Pause gemacht werden muss, dass Sonn- und Feiertagsarbeit verboten sind und dass der Arbeitsplatz unfallsicher sein muss (Kabelsalat!). „Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen eingehalten werden”, so Görres.

Es liegt auch beim Arbeitgeber, wie er die Arbeitszeit erfassen lässt. Denkbar wäre, dass der Angestellte selbst dokumentiert, wann er woran gearbeitet hat, und wie viele Überstunden er macht. „Vertrauen ist hier ein wichtiger Punkt”, sagte der Anwalt. Er regte an, über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit nachzudenken. „Das kann die Attraktivität eines Arbeitgebers erhöhen und damit einen Pluspunkt im Employer Branding darstellen.”

Kernzeiten für die Erreichbarkeit festlegen

Um trotz flexibler Arbeitszeiten die Erreichbarkeit der Mitarbeiter für Kunden und Kollegen sicherzustellen, können Kernzeiten eingeführt werden. Beispiel: Täglich zwischen 10 und 12 Uhr ist der Arbeitnehmer erreichbar, ansonsten kann er seine Arbeitszeit zwischen Montag und Samstag frei gestalten. Eine Änderung des Arbeitsvertrags braucht es dafür nicht. Wichtig ist jedoch, dass die Regeln in einem Dokument festgehalten werden, beispielsweise in einem sogenannten Handbuch Homeoffice. Je klarer die Konditionen schriftlich ausformuliert sind, umso weniger Unstimmigkeiten sind zu erwarten.

Doch bei allen rechtlichen Notwendigkeiten, unterstrich Steffen Görres mehrfach, wie wichtig es ist, kooperativ an das Thema Homeoffice heranzugehen. Nicht nur, was eine Regelung über mögliche Zusatzkosten der Mitarbeiter angeht (z.B. Stromverbrauch, Verpflegung). Arbeitgeber sollten auch ein offenes Ohr haben, was eventuelle Missstimmungen und besondere Belastungen angeht, zum Beispiel wenn einem Mitarbeiter der Kontakt zu den Kollegen fehlt oder wenn das heimische Umfeld kein konzentriertes Arbeiten ermöglicht.

Weitere Webinare werden folgen

Das Webinar „Homeoffice – 5 Eckpunkte aus arbeitsrechtlicher Sicht” war der Auftakt der neuen Veranstaltungsreihe von Engel & Völkers Commercial Hamburg und der Kanzlei Dierkes Partner. In den folgenden Webinaren sollen weitere rechtliche Themen beleuchtet werden, unter anderem Datenschutz und steuerrechtliche Fragen.

Wir halten Sie hier im Blog über die weiteren Webinare auf dem Laufenden und freuen uns, wenn auch Sie das nächste Mal dabei sind. Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie Annika Michelsen, Division Development Managerin bei Engel & Völkers Commercial, per E-Mail unter dieser Adresse: annika.michelsen@engelvolkers.com.


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