In gewissen Situationen kann es sowohl für Mieter als auch für Vermieter notwendig werden, ein bestehendes Mietverhältnis zu kündigen. Die Motive hierzu können vielfältig sein: Nicht nur veränderte Lebenssituationen oder vermögensspezifische Gründe, sondern auch Differenzen sozialer Art können zum Kündigungs-Entschluss führen. In einem solchen Fall bestehen unterschiedliche Voraussetzungen für beide Parteien, die erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung rechtliche Wirksamkeit erlangt. Sie sind selbst Vermieter einer Immobilie in einem gefragten Hamburger Stadtteil wie der HafenCity und möchten sich zum Thema Vertragskündigung informieren? Oder möchten Sie mehr über die rechtlichen Kündigungs-Spielräume Ihrer Mieter in Erfahrung bringen? In diesem Artikel geht Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg kompakt auf die wichtigsten Sachverhalte ein und schildert die Bedingungen, die für eine erfolgreiche Kündigung erfüllt sein müssen.
Wer eine Wohnung, ein Apartment oder ein Haus in der HafenCity oder einem anderen Teil Hamburgs mietet, hat das Recht, den Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dabei ist, sofern vertraglich kein kürzerer Zeitraum vereinbart wurde, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten maßgeblich. In einigen Fällen muss Mietern darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, das die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzt oder sogar ganz aufhebt. Nach einer Mieterhöhung oder bei der Ankündigung umfangreicher Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten kann eine Kündigung beispielsweise bereits nach Ablauf des zweiten darauffolgenden Monats in Kraft treten. Bestehen Gefährdungen für Leben und Gesundheit, etwa in Form von Schimmelbildung, schadhaften Gasleitungen oder dergleichen, entfällt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter sogar komplett. Um eine fristgerechte Kündigung zu erzielen, hat der Eingang der schriftlichen, unterschriebenen Kündigungserklärung beim Vermieter spätestens am dritten Werktag des ersten Frist-Monats zu erfolgen. Tipp von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg: Für Vermieter besteht außerdem die Möglichkeit, eine Mietmindestdauer von bis zu vier Jahren im Mietvertrag zu vereinbaren, um eine gewisse finanzielle Planungssicherheit zu ermöglichen. Entschließt sich der Mieter dazu, bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuziehen, müssen dennoch alle vereinbarten Zahlungsleistungen bis zum Inkrafttreten der Kündigung erbracht werden.
Haben Sie weitere Fragen zur mieterseitigen Kündigung oder Ihren Reaktionsmöglichkeiten als Vermieter in der HafenCity? Die Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg stehen Ihnen gerne für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung!
Für Vermieter ist die Kündigung eines bestehenden Mietvertrags aus Gründen des Mieterschutzes nicht ohne weiteres möglich. Damit Sie ein laufendes Mietverhältnis als Eigentümer einer Immobilie in der HafenCity aktiv beenden können, müssen Sie gemäß §573 BGB ein berechtigtes Interesse vorweisen. Ein solches kann beispielsweise darin bestehen, dass Sie oder familiennahe Angehörige die Wohnung oder das Haus in Hamburg selbst nutzen möchten – dies wird landläufig als Eigenbedarfskündigung bezeichnet. Doch auch dann, wenn Sie das Mietverhältnis an der wirtschaftlichen Nutzung der Immobilie hindert, oder der Mieter die ihm durch den Mietvertrag aufgetragenen Pflichten in erheblichem Maße nicht erfüllt, kann dies als Grund für eine vermieterseitige Kündigung herangezogen werden. Finanzielle Motivationen, wie etwa bei einer Neuvermietung zu höherem Mietzins, werden seitens des Gesetzestextes als Kündigungsgrundlage hingegen explizit ausgeschlossen.
Bei der Terminierung einer begründeten, vermieterseitigen Kündigung weisen unsere Immobilienmakler zudem darauf hin, die erweiterten Kündigungsfristen zu berücksichtigen. Mieter, die bis zu 5 Jahren in der Wohnung in der HafenCity gewohnt haben, erhalten eine rechtliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Zwischen 5 und 8 Jahren wird diese auf 6 Monate, und ab 8 Jahren auf 9 Monate erhöht. Fristlose Kündigungen sind nur bei einem gravierenden Fall von vertragswidriger Nutzung oder einer Störung des Hausfriedens möglich. Erhalten Sie in zwei aufeinander folgenden Monaten keine Mietzahlungen, kann dies ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Damit Sie als Vermieter einer Wohnung oder eines Apartments in der HafenCity rechtlich stets auf der sicheren Seite bleiben und sich auf eine komfortable Administration verlassen können, steht Ihnen das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg gerne unterstützend zur Seite. Unter der Rufnummer +49(0)40 987 63 53 33 oder mittels unseres Online-Kontaktformulars können Sie mit uns in Verbindung treten, um Ihre Vermietungspläne in Hamburg schon bald gemeinsam zu konkretisieren.