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Gutachter vor dem Immobilienkauf beauftragen: Eine sinnvolle Entscheidung?

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Hamburg handelt es sich in der Regel um den Erwerb eines nicht unerheblichen Vermögenswertes im sechs- oder siebenstelligen Bereich. Aus diesem Grund ist es vielen Neu-Eigentümern wichtig, ihre Immobilie bestmöglich abzusichern und schon zum Kaufzeitpunkt keine Kompromisse hinsichtlich des Mängelrisikos einzugehen. Eine Möglichkeit hierzu besteht in der Beauftragung eines fachkundigen Gutachters, der die Immobilie in Hamburg Rahlstedt oder einem der umliegenden Stadtteile des Hamburger Nordostens einer sorgfältigen Prüfung unterzieht. Wie hoch der Sicherheitsgewinn durch eine solche Entscheidung tatsächlich ausfällt, und ob sich der Gutachterauftrag für jeden Immobilienkauf als lohnend erweist, möchte Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg in diesem Artikel für Sie erörtern.

Welche Aufgabe hat ein Immobiliengutachter vor dem Haus- oder Wohnungskauf in Hamburg?

Möchten Sie einen professionellen Gutachter mit der Einschätzung einer Immobilie betrauen, kann dies mittels eines separaten Besichtigungstermins beispielsweise im Vorfeld der Vertragsverhandlung erfolgen. Bei der Begutachtung wird das Haus oder die Wohnung in Hamburg Rahlstedt auf bauliche Schäden untersucht – also etwa Feuchtigkeit in den Wänden, Schimmel, Schädlingsbefall oder Defekte in der Wärmedämmung. Dazu greift der Experte unter anderem auf Spezialwerkzeug zurück, das privaten Käufern häufig nicht zur Verfügung steht, und kann so auch verdeckte Schäden identifizieren. Darüber hinaus unterzieht er die Heizungsanlage, die Gebäudeelektronik und die Wasserleitungen einer sorgfältigen Prüfung, um etwaige Mängel festzustellen. Zum Leistungsumfang vieler Gutachter zählt darüber hinaus, potenziell gesundheitsschädliche Substanzen, die bei der Errichtung der Immobilie in Hamburg Rahlstedt Verwendung fanden, zu benennen und Sie als Käufer darauf hinzuweisen. Hierzu zählen etwa Asbest, künstliche Mineralfasern und ähnliche Stoffe.

Damit Sie einen Gutachter beauftragen können, der die genannten Aspekte sorgfältig und verlässlich für Sie prüft, vermittelt Ihnen Engel & Völkers Hamburg gerne einen seriösen Dienstleister für Hamburg Rahlstedt und Umgebung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

In diesen Fällen sollten Sie vor dem Immobilienkauf einen Gutachter hinzuziehen

Die Inanspruchnahme eines Gutachters ist grundsätzlich bei jedem Immobilienkauf möglich, allerdings nach Erfahrung von Engel & Völkers nicht in jedem Fall notwendig. Besonders wenn das Haus oder die Wohnung bereits vor 30 oder mehr Jahren errichtet wurde, kann sich der Gutachterauftrag als wertvolle Investition erweisen. Denn: Über einen solch langen Zeitraum können diverse Schäden und Abnutzungsspuren anfallen, die bei der Erstbegehung nicht immer unmittelbar ersichtlich sind. Auch wurden bis in die 1990er Jahre hinein Werkstoffe verwendet, die mittlerweile im Neubau verboten sind, sodass sich hier ebenfalls ein zweiter Blick durch das geschulte Auge lohnen kann. Aber auch in Verkaufssituationen, in denen ein besonders hoher oder niedriger Kaufpreis angesetzt wurde, kann der Gutachter dabei helfen, den Grund hierfür festzustellen – also entweder den tatsächlich einwandfreien Zustand zu bescheinigen oder die Mängel zu finden, die für die ungewöhnliche Preisfindung verantwortlich sein können.

Letztlich können auch weitere, individuelle Gründe den Gutachtereinsatz rechtfertigen – etwa dann, wenn Unstimmigkeiten in den Verkaufsunterlagen auftreten oder Sie begründeten Verdacht haben, dass potenzielle Mängel verschwiegen oder bisher nicht erkannt worden sind.
Die Kosten für einen solchen Gutachterauftrag in Hamburg Rahlstedt müssen Sie als Kaufinteressent selbst tragen, können Sie aber im Idealfall vor weitaus teureren Reparaturen oder Sanierungen bewahren. Bei Neubau-Immobilien oder solchen Häusern und Wohnungen, die erst kürzlich umfassend renoviert wurden, ist hingegen nur selten mit gravierenden Mängeln zu rechnen, weshalb sich nach Ansicht unseres Immobilienmakler-Teams die Beauftragung eines Gutachters hier nur in Ausnahmefällen als sinnvoll erweist.

Achtung: Eigentümer kann die Begehung durch einen Immobiliengutachter verweigern

Haben Sie sich entschieden, einen Gutachter zur Prüfung eines konkreten Hauses oder einer Wohnung in Hamburg Rahlstedt zu beauftragen, hat der Eigentümer der Immobilie das Recht, diese Untersuchung abzulehnen. Dies kommt in der Praxis zwar recht selten vor, stellt allerdings einen entscheidenden Grund dar, vom betreffenden Kaufangebot Abstand zu halten. Wenn der Verkäufer die professionelle Begutachtung seines Objektes scheut, liegt nahe, dass hier wesentliche Schwachstellen verschleiert werden sollen. Auch wenn bereits vor dem Besuch des Gutachters eine Vielzahl von Schäden erkennbar sind, kann es sinnvoll sein, sich nach einer Immobilie in besserem Zustand umzusehen, da die Instandsetzungskosten nicht selten deutlich über dem Mehrpreis für ein vergleichbares, aber mängelfreien Objektes liegen.

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Immobilien in Hamburg Rahlstedt

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