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Immobilienverkauf mit mehreren Eigentümern: Hinweise zu Rechtslage und Praxis

Anders als bei Immobilienverkäufen durch eine Einzelperson müssen bei Häusern, Wohnungen und Grundstücken mit mehreren Eigentümern eine Reihe zusätzlicher Implikationen berücksichtigt werden. Als Immobilienmakler in Hamburg stoßen wir immer wieder auf kundenseitige Fragen oder Unklarheiten, die sich rund um den Verkauf mit mehreren Eigentümern bewegen. Nicht nur die Zusammenhänge der spezifischen Rechtslage, sondern auch die operativen Abläufe hinsichtlich einer solchen Transaktion sorgen regelmäßig für Klärungsbedarf, weshalb das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg mit diesem Artikel die wichtigsten Aspekte des Themenfeldes für Sie zusammengestellt hat. Wenn auch Sie den Verkauf einer Immobilie, beispielsweise in Hamburg Barmbek oder einem der umliegenden Stadtteile planen, dabei aber auch weitere Eigentümer eine Rolle spielen, sind die folgenden Abschnitte für Sie besonders lesenswert.

Wie kommt es zur Aufteilung des Eigentums an einer Immobilie in Hamburg?

Situationen, die dazu führen, dass das Eigentum an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück in Hamburg Barmbek geteilt wird, können überraschend vielfältig sein: Einen klassischen Fall stellt beispielsweise der gemeinsame Kauf einer Immobilie, etwa durch ein Ehepaar oder eine Investorengemeinschaft dar. Auch wenn eine Immobilie vererbt wird und dabei mehr als ein Erbe begünstigt wird, wird das Eigentum entsprechend aufgeteilt. All diese Szenarien haben gemeinsam, dass dabei die jeweiligen Eigentumsansprüche in ihrer relativen Anteilshöhe im Grundbuchauszug des entsprechenden Objektes vermerkt werden – dann ist von einer Bruchteilsgemeinschaft die Rede. Auch eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, etwa in Form einer Erbengemeinschaft, kann eingetragen werden. Soll das Haus, die Wohnung oder das Grundstück in Hamburg Barmbek zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden, müssen also zunächst die entsprechenden Einträge im Grundbuch geprüft werden. Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg unterstützt Sie gerne dabei, die erforderlichen Dokumente für Sie zu beantragen.

Diese rechtlichen Regelungen gelten beim Verkauf eines gemeinsamen Hauses oder einer Wohnung

Maßgeblich für den kompletten Verkauf einer Immobilie mit mehreren Eigentümern ist die Zustimmung eines jeden Eigentümers – nur wenn jeder Anteilseigner die Veräußerung des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks in Barmbek bewilligt, kann ein notariell beglaubigter Kaufvertrag zu Stande kommen. Auch wenn eine Mehrheit der Eigentümer den Verkauf befürwortet, kann dieser also in der Praxis von einer einzelnen Gegenstimme blockiert werden. Gerade in Erb- oder Scheidungsfällen, in denen Eigentümer oft unterschiedliche Nutzungsabsichten für Immobilien hegen, kann eine Verkaufseinigung daher unter Umständen zur Herausforderung werden. Ein qualifizierter Immobilienmakler wie Engel & Völkers Hamburg kann in diesem Fall als Vermittler zwischen den Parteien auftreten, da er über eine neutrale Position verfügt und dank langjähriger Markt- und Branchenerfahrung die Argumente für einen Verkauf bestens kennt. Sprechen Sie uns an!

Nicht alle Eigentümer der Immobilie in Hamburg sind verkaufsbereit? Diese Alternativen bestehen für Sie

Wenn auch nach langer Debatte keine Einigung über den Verkauf des Hauses oder der Wohnung in Hamburg Barmbek erzielt werden kann, besteht innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft die Möglichkeit, lediglich den eigenen Anteil an der Immobilie zu verkaufen – dieser Schritt ist entweder innerhalb der Bruchteilsgemeinschaft oder auch unter Einbezug externer Parteien denkbar. Alternativ kann auch eine bauliche Aufteilung der Immobilie vorgenommen werden, sodass zwei oder mehr voneinander abgetrennte Wohneinheiten entstehen, die den jeweiligen Eigentümern zugewiesen werden. Je nach Beschaffenheit des Hauses oder der Wohnung ist dies allerdings nur mit größerem Aufwand zu realisieren und wirkt sich häufig auch negativ auf den Gesamtwert der Immobilien aus. Wenn auch nach Erwägung dieser Alternativlösungen keine Einigung erzielt werden kann, führt der letzte Weg zur Teilversteigerung, die allerdings unter wirtschaftlich-rationalen Kriterien die denkbar ungünstigsten Resultate für alle Eigentümer verspricht.

Aus diesem Grund sollte die gemeinschaftliche und kommunikative Lösungsfindung im Fokus aller Anteilseigentümer der Immobilie in Hamburg Barmbek stehen. Engel & Völkers Hamburg bietet Ihnen nicht nur an, im Rahmen dieses Prozesses als Mediator aufzutreten, sondern ermöglicht Ihnen und Ihren Miteigentümern einen reibungslosen, zügigen und gewinnbringenden Immobilienverkauf mit für alle Parteien zufriedenstellenden Ergebnissen. Dazu möchten wir Sie gerne zu einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch einladen, bei dem wir Ihre individuelle Situation eruieren und gemeinsam die ersten Schritte hin zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf in Hamburg konkretisieren können. Klicken Sie zur Terminvereinbarung einfach auf den roten Button am rechten Bildschirmrand oder rufen Sie uns unter +49 40 2263051-0 an. Wir freuen uns auf Sie!

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