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Mieterhöhung nach Modernisierung: Diese Möglichkeiten haben Sie als Vermieter in Hamburg Barmbek

Als Eigentümer einer Immobilie in Hamburg Barmbek ist es wichtig, sich regelmäßig mit dem Zustand der betreffenden Wohnung oder des Stadthauses auseinander zu setzen. Insbesondere dann, wenn Sie Ihre Immobilie vermietet haben oder noch vermieten möchten, spielt dieses Kriterium eine wichtige Rolle, sodass nicht nur die reine Funktionalität von Bausubstanz und Ausstattung, sondern auch eine gewisse Aktualität der verbauten Elemente notwendig ist, um Ihrem Mieter ein zufriedenstellendes und zeitgemäßes Wohnerlebnis zu bieten. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, sich Gedanken über mögliche Modernisierungsmaßnahmen zu machen, vor allem bei Immobilien, bei denen solche Arbeiten schon lange nicht mehr vorgenommen wurden. Um zu erfahren, welche Vorteile eine solche Modernisierung für Sie als Vermieter mit sich bringt und inwieweit sich die entstehenden Kosten auf die Miete umlegen lassen, lesen Sie den nachfolgenden Beitrag Ihres Immobilienmaklers Engel & Völkers Hamburg.

Warum Sie Ihre Wohnung oder Ihr Stadthaus in Hamburg Barmbek modernisieren lassen sollten

Die Modernisierung einer Immobilie schlägt sich positiv auf deren Attraktivität nieder: Die Erfahrungen der Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg zeigen, dass modernisierte Immobilien am Markt nicht nur stärker nachgefragt werden und sich dementsprechend schneller verkaufen oder vermieten lassen, sondern auch, dass sich mit solchen Wohnungen oder Stadthäusern vergleichsweise höhere Preise erzielen lassen. Eine moderne Ausstattung und Gebäudetechnik verbessert das Wohngefühl der Immobilie erheblich. Hier schließt sich die Frage an, welche Bestandteile einer Immobilie sich überhaupt aufwerten lassen. Die grundlegende Form solcher Arbeiten findet an der Gebäudesubstanz statt, hier können Dämm-Materialien, Werkstoffe oder die Stromversorgung, etwa mittels einer Solaranlage, auf einen aktuellen technischen Stand gebracht werden. Dies hat oft nicht nur eine bessere Energieeffizienz zur Folge, sondern kann sich auch auf die Sicherheit des Objektes auswirken, wenn besonders robuste oder brandsichere Materialien verwendet werden. Ein ebenfalls typischer Modernisierungsaspekt betrifft die Ausstattung der Wohnung oder des Stadthauses. Der Einbau eines Aufzuges, die Umstellung der Heizung, etwa von einer Nachtspeicherheizung auf ein Gas-System oder die Aufwertung von Küchen- oder Badezimmerausstattung sind typische Modernisierungsmaßnahmen. Auf diese Weise kann nicht nur der Komfort des Objektes, sondern auch seine Funktionalität verbessert werden, indem beispielsweise neue, zeitgemäße Elektrogeräte oder eine moderne Dusche eingebaut werden. Wer besonders innovative Technologien einbauen und damit Käufer oder Mieter ansprechen möchte, kann sich auch für die Einrichtung einer Smart-Home-Installation entscheiden, mit der etwa die Heizung, die Beleuchtung oder Entertainment-Systeme direkt vom Smartphone oder Tablet gesteuert werden können.
Welche dieser Modernisierungen für eine Wohnung oder ein Stadthaus in Hamburg Barmbek lassen sich jedoch auf die Miete umlegen und was muss dazu beachtet werden? Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg gibt Tipps dazu im nächsten Abschnitt.

Beachten Sie diese Fristen und Rechtsgrundlagen, wenn Sie nach einer Modernisierung die Miete erhöhen möchten

Die Modernisierung einer Wohnung oder eines Hauses in Hamburg Barmbek muss, wenn bereits ein Mietverhältnis besteht, dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahmen schriftlich angekündigt werden. Sofern er sich nicht entschließt, von seinem gesonderten Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, sind die Arbeiten in der Immobilie zu akzeptieren. Beachten Sie allerdings, dass je nach konkretem Standort, beispielsweise in Barmbek Nord, rechtliche Maßnahmen des Milieuschutzes sowie soziale Erhaltungsverordnungen greifen können, um entweder das traditionelle Erscheinungsbild, oder das lokale Mietpreisniveau zu erhalten. Hier müssen bauliche Modernisierungsmaßnahmen vor der Realisierung vom zuständigen Bezirksamt zunächst genehmigt werden.
Um beurteilen zu können, wie mit den Kosten der Modernisierung verfahren werden kann, ist es unerlässlich, zwischen Modernisierungs- und reinen Erhaltungsmaßnahmen zu unterscheiden. Die Paragraphen 555a und b des Bürgerlichen Gesetzbuches regeln, wie bei dieser Unterscheidung vorzugehen ist – Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg unterstützt Sie gerne dabei. Während erhaltende Reparaturen oder Instandsetzungen in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, können Modernisierungen in der Tat zu einem gewissen Teil auf den Mieter übertragen werden, da sich damit, wie oben beschrieben, der Wert der Immobilie erhöht. Insgesamt kann die Jahresmiete um 8 Prozent der Modernisierungskosten gesteigert werden, solange sich diese Erhöhung innerhalb des Toleranzbereichs von 3 Euro pro Quadratmeter binnen 6 Jahren bewegt.

Planen Sie die Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung in Hamburg Barmbek und möchten eine Modernisierung an der betreffenden Immobilie vornehmen? Mit dem Vermietungs-Service von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg sind Sie rund um Ihr Anliegen bestens betreut. Als Ihr kompetenter Ansprechpartner stehen wir Ihnen bei allen Fragen zum Vermietungsprozess und der Mietpreiserhöhung nach einer Modernisierung gerne zur Verfügung – schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!

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