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Sicherheit und Rentabilität für Ihre Vermietung: Die Staffelmieterhöhung für Ihr Apartment in der HafenCity

Am Premium-Immobilienstandort Hamburg HafenCity sprechen Sie mit der Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Apartments eine internationale, gut situierte Zielgruppe an. Durch die richtige Vermietungsstrategie und die Unterstützung von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg können Sie dazu beitragen, dass Sie schnell den geeigneten Mieter für Ihre Wohnung finden und außerdem die Rendite aus der Vermietung optimieren. Ein geeignetes Werkzeug dazu kann die Staffelmieterhöhung darstellen, die bestimmt, dass sich die monatlichen Mietbeiträge in regelmäßigen Abständen erhöhen. Unsere Immobilienmakler erklären Ihnen in diesem Artikel, wie die Mechanismen der Staffelmieterhöhung für Ihre Vermietung in der HafenCity greifen können, und worauf Sie beim Einrichten einer solchen Vermietungsform auf jeden Fall achten sollten.

Staffelmieterhöhung für eine Wohnung in der Hamburger HafenCity – was geht, was geht nicht?

Mit der Staffelmiete ist es möglich, die Mieteinnahmen aus Ihrer Vermietung über einen längeren Zeitraum sukzessive zu erhöhen. Wann genau dieser Mietpreisanstieg stattfindet, wird allerdings nicht etwa willkürlich entschieden, sondern zu Beginn der Vermietung schriftlich im Mietvertrag fixiert – die Staffelmiete unterliegt also der beiderseitigen Zustimmung. Dabei gilt: Die Erhöhung darf nicht häufiger als einmal jährlich stattfinden, ansonsten besteht hinsichtlich der zeitlichen Intervalle keine Begrenzung. Da es sich bei Hamburg per Erlass des Senats um einen Immobilienstandort handelt, an dem die „Mietpreisbremse“ greift, darf der monatliche Mietpreis auch nach der Staffelerhöhung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Entscheiden Sie sich dazu, eine Staffelmieterhöhung für Ihre Wohnung oder Ihr Apartment in der HafenCity vorzunehmen, sollten Sie auch beachten, dass während der Laufzeit noch ausstehender Erhöhungen keine anderweitigen Änderungen der Miethöhe mehr möglich ist, etwa durch das Umschlagen von Modernisierungskosten oder die Anpassung an eine gestiegene ortsübliche Vergleichsmiete. Dafür können Sie mit dem Mieter Ihrer Wohnung oder Ihres Apartments eine Mindestlaufzeit des Mietverhältnisses vereinbaren, welche garantiert, dass auch die gesamte Zeitspanne, in denen die Miete noch steigen wird, auch tatsächlich vom Mieter wahrgenommen wird. Dies sorgt für beiderseitige Planbarkeit und verhindert, dass Mieter lediglich von günstigen Mieten zu Anfang des Mietverhältnisses profitieren wollen, aber versuchen, die späteren Erhöhungen zu umgehen. Eine solche Vereinbarung zum Kündigungsverzicht kann für höchstens vier Jahre geschlossen, dann aber verlängert werden.
Ob eine Staffelmieterhöhung im Falle Ihrer Immobilie sinnvoll sein kann, ermittelt das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg gerne für Sie – im folgenden Abschnitt finden Sie bereits erste Anhaltspunkte zur Beurteilung.

Immobilienmakler-Tipp: Wann Sie als Vermieter von einer Staffelmieterhöhung Ihrer Immobilie in Hamburg HafenCity profitieren

Die Staffelmieterhöhung gilt gemeinhin als unkomplizierteste Form, die Miete für eine Wohnung oder ein Apartment in der HafenCity in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Es werden keine schriftlichen Vorankündigungen der Mieterhöhung benötigt, da der Mieter durch den Mietvertrag bereits ausreichend über die festgelegten Zeitpunkte informiert ist. Außerdem sorgt die Möglichkeit zum vereinbarten Kündigungsverzicht für eine gewisse Sicherheit, dank der Sie davon ausgehen können, dass Ihr Mieter sich mittel- bis langfristig an die Wohnung oder das Apartment bindet und ihnen kontinuierliche Einnahmen garantiert.
Gerade an Vermietungsmärkten wie der HafenCity, an denen aufgrund der ausgezeichneten Immobilienqualität und der hohen Nachfrage wohlhabender Zielgruppen der Preis für Mietkandidaten nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Staffelmiete gut zur Renditemaximierung eingesetzt werden. Vor allem, wenn sie eine unbefristete Staffelmieterhöhung vereinbart haben, die den Mietbetrag jährlich um eine gewisse Summe erhöht, können Sie davon ausgehen, dass sich Ihre Rendite stets am durch die Mietpreisbremse gedeckelten Höchstbetrag orientiert – und das ganz ohne manuelle Anpassungen oder den Blick auf den Verbraucherpreisindex.

Sie möchten für die Vermietung Ihres Apartments oder Ihrer Wohnung in Hamburg HafenCity eine Staffelmiete vereinbaren oder sich zu den anderen attraktiven Vermietungsformen mit Engel & Völkers Hamburg informieren? Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung! Wir betreuen die Vermietung Ihrer Immobilie von der Mieterakquise bis zur Administration des andauernden Mietverhältnisses und sorgen auf diese Weise dafür, dass Ihnen eine komfortable, unkomplizierte und gewinnbringende Vermietung zu den besten Konditionen bevorsteht. Um noch heute einen Termin mit Ihrem persönlichen Immobilienmakler zu vereinbaren, können Sie uns eine E-Mail schreiben oder uns unter der folgenden Nummer anrufen: +49 (0) 40 987 63 53 33.

Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!


Quellen: https://deutschesmietrecht.de - www.finanztrends.info

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