Impressum

Engel& Völkers – Landsberg am Lech
EuV Landsberg-Ammersee Immobilien
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Gabriela Leixner - Inhaberin /Geschäftsführerin.
Einzelunternehmen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1TMG.

Vorderer Anger 225
D-86899 Landsberg am Lech

Fon+49-(0) 81 91/ 40 11 027
Fax +49-(0) 81 91/ 40 16 802
eMail:Gabriela.Leixner@engelvoelkers.com

Registergericht: Amtsgericht Landsberg am Lech
Umsatzsteuer ID-Nr.: DE813582694

Immobilienmaklertätigkeit - erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34 C, Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 GewO.

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34 c GewO: Landratsamt Landsberg, Von Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg. Genehmigung erteilt durch das Landratsamt Weilheim-Schongau.
Berufsaufsichtsbehörde: Landsberg am Lech

Zuständige IHK-Stelle - Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2 - 80333 München
Telefon: 089 5116-0 - Telefax: 089 5116-1306 - info@muenchen.ihk.de

Betriebshaftpflichtversicherung: ARAG - Allgemeine Versicherungs-AG - D-40472 Düsseldorf. Geltungsbereich: Innerhalb der BRD.

Verbraucherinformationzur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)

Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen nicht an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 11 Informationspflicht und Werbung (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV):
Gemäss Satz 1 Nummer 3 Fortbildung wurden und werden alle mandatorischen Weiterbildungen eingehalten. Im Zeitraum von 3 Kalenderjahren wurden/werden die 20 Zeitstunden für Fach-Fortbildungen absolviert. Die Nachweise können auf Wunsch vorgelegt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Tätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und vermietung bleiben vorbehalten.

Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilten Auskünfte zustande.

Unsere Nachweise/Vermittlungstätigkeit, Exposees etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unseres Nachweises/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, an Provision die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge (vgl. Ziff. 1) zu zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.