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Courtageteilung: Gilt das Gesetz auch für Gewerbe?

Viel wurde darüber diskutiert und geschrieben. Jetzt ist es soweit: Am 23. Dezember tritt das neue Gesetz zur Maklerprovision in Kraft. Es gilt bundesweit beim Verkauf von Wohnimmobilien und beendet damit die oft unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. 


Das Gesetz besagt, dass künftig nicht mehr nur eine Seite – in der Regel war es der Käufer –  die Gebühr für den Makler trägt. Das soll die privaten Käufer von Wohnimmobilien bei den Kaufnebenkosten entlasten. Egal, wer jetzt den Makler beauftragt: Wenn der Handel abgeschlossen ist, kann der Auftraggeber bis zu 50 Prozent der Kosten an die andere Vertragspartei weiterreichen.


Was ist beim Verkauf eines Büros oder Mehrfamilienhauses?


Bei einigen unserer Kunden hat das Fragen aufgeworfen: Wie ist das im Bereich der Gewerbeimmobilien? Wer trägt die Maklerprovision, wenn ein Büro, eine Logistikfläche oder ein Mehrfamilienhaus verkauft wird? 


Im Grunde steckt die Antwort schon im Namen des neuen Gesetzes. In seiner vollen Länge heißt es: „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.“ Es geht also um Wohneigentum, das von Privatpersonen gekauft wird, von „Verbrauchern”, wie es im Gesetz wortwörtlich heißt.


Gewerbeflächen dagegen werden normalerweise von Unternehmen gekauft. Diese Transaktionen fallen somit nicht unter das neue Gesetz zur Courtageteilung. Auch Investoren, die Mehrfamilienhäuser erwerben, gelten in diesem Sinne als gewerblich tätig und sind davon nicht betroffen.


Wer aber zahlt nun die Courtage bei Gewerbeimmobilien?


Beim Handel mit Gewerbeimmobilien bleibt in Sachen Maklerprovision alles beim Alten: Es ist Verhandlungssache, welche der beteiligten Parteien die Courtage ganz oder zu welchen Teilen trägt. Starken Einfluss darauf hat natürlich das Marktumfeld. 


Agiert man auf einem Verkäufermarkt (mehr Nachfrage als Angebot) wird eher der Käufer zur Zahlung der Courtage bereit sein. Auf einem Käufermarkt (mehr Angebot als Nachfrage) liegt der Druck auf dem Verkäufer – was die Bereitschaft zur Übernahme der Courtage in der Regel deutlich erhöht.


Lassen Sie sich beraten


Engel & Völkers Commercial ist in Deutschland an 64 Standorten für Sie da – und das nicht nur, wenn es um Kauf oder Verkauf geht. Wir beraten Sie auch gern in allen anderen Fragen rund um Gewerbeflächen und -immobilien. Hier finden Sie die Experten in Ihrer Region. (2.12.20)

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