Engel & Völkers
  • 4 Min. Lesezeit
  • 12.08.2020

Maklerprovision - alles Wissenswerte zur Maklercourtage

Mit der Maklerprovision wird jene Courtage bezeichnet, die der Immobilienmakler für seine Dienste als neutraler Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie erhält. Im Folgenden erfahren Sie, wer die Maklergebühren zahlt, wie hoch sie ausfallen und wie sie unter den Parteien beim Wohnungs- und Hausverkauf aufgeteilt werden und warum sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers mehr lohnt denn je.

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Reform der Maklerprovision 2020

Bis 2020 existierte in Deutschland noch keine gesetzliche Vorgabe dazu, wer die Provision für den Immobilienmakler zahlen muss und wie hoch sie ausfällt. Die Vorgaben zur Courtage unterschieden sich von Bundesland zu Bundesland. Mit einem Beschluss des Bundeskabinetts von CDU/CSU und SPD im Mai 2020 änderte sich dies. Welche Änderungen mit dieser Reform für Käufer und Verkäufer einer Immobilie im Einzelnen einhergehen, haben wir für Sie in unseren Erläuterungen zum Gesetz zur Maklerprovision zusammengetragen. 

Wer zahlt die Maklerprovision?

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts setzen die CDU/CSU und die SPD das Signal, dass sich künftig Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten der Maklerprovision deutschlandweit je zur Hälfte teilen. Damit verzichtet das Kabinett auf eine Regelung nach dem sogenannten Bestellerprinzip, bei dem jene Partei die Maklercourtage zu tragen hat, die auch den Immobilienmakler beauftragt hat. Die Entscheidung soll die Position des Maklers als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer festigen und zu einer Entlastung von Immobilienkäufern in Ballungsräumen beitragen.

Wie hoch fällt die Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie aus?

Eine deutschlandweit einheitliche Vorgabe dazu, wie hoch die Maklerprovision beim Wohnungs- oder Hausverkauf ausfällt, existiert nicht. In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland meistens 7% des Verkaufspreises der Immobilie. Mit der neuen Regelung wird diese Courtage künftig fair und bundesweit einheitlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. 

Rechenbeispiel:

Kostet eine Immobilie 350.000,- Euro und die Maklerprovision liegt insgesamt bei 7,14 %, so sind vom Verkäufer und vom Käufer jeweils 3,57 % = 12.495,- Euro Maklercourtage zu bezahlen.

So zahlen Sie nicht zu viel Maklerprovision

In der Praxis ist es nach Ansicht von Engel & Völkers am sinnvollsten, wenn die Vereinbarung zur Maklercourtage durch einen Suchkundenauftrag seitens des Käufers, beziehungsweise in Form eines qualifizierten Alleinauftrags durch den Verkäufer gegeben ist. In der Konsequenz sind beide Parteien gleichermaßen und sofort zahlungspflichtig. In der Diskussion um das Bestellerprinzip wird eine vertragliche Regelung zur Provision durch den Notar empfohlen. Ziel ist die verbindliche und transparente Dokumentation von Zahlungsverpflichtungen und der exakten Provisionssumme im Notarvertrag, um die Rechtssicherheit der beteiligten Parteien zu gewährleisten.

Überlassen Sie Ihren Verkaufserfolg nicht irgendwem

Sowohl Verkäufer als auch Käufer profitieren von der Kostenteilung, die das neue Gesetz zur Maklerprovision vorsieht. Durch das faire Aufsplitten der Maklercourtage können sie sich einer neutralen und professionellen Beratung gewiss sein, die im Sinne beider Parteien gleichermaßen agiert. Bei Engel & Völkers profitieren Kunden zudem von unserem globalen Netzwerk, durch das sie Zugang zu einem weltweiten Kundenstamm und Millionen, exklusiven Immobilien haben. Dank dieser einzigartigen Vernetzung ist es uns möglich, den richtigen Interessenten für die richtige Immobilie zu finden.

Wer zahlt den Makler?

Der Makler wird von einer der beiden Parteien beauftragt. Beweis für die Beauftragung ist ein Dokument in Textform (z.B. E-Mail)

Vertragsabschluss

Der Makler führt beide Parteien dank seines Netzwerkes und seiner Expertise zusammen. Es kommt zum Vertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer.

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