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Welche Versicherungen sollte ich als Immobilienbesitzer*in abschließen?

Egal in welcher Phase Sie sich befinden – ob bei der Finanzierung, beim Bau oder ob Sie bereits eine Immobilie besitzen und möglicherweise bewohnen oder vermieten – es ist immer empfehlenswert, sich gegen Schadensfälle zu versichern. Doch welche Versicherungen sind wichtig und welche brauchen Sie nicht unbedingt? Wir helfen Ihnen, sich im Versicherungsdschungel zurecht zu finden und geben Ihnen einen Überblick über die Wichtigsten.


Versicherungen für die Finanzierung


Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bewirkt, dass Hinterbliebene im Todesfall des Darlehensnehmers bzw. der Darlehensnehmerin vor dem Verlust des Eigenheims geschützt sind. Den Angehörigen wird dann eine vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt.

Hinweis: Achten Sie beim Abschluss darauf, dass die Versicherungssumme parallel zur Kredittilgung sinkt, damit Sie keine unnötigen Beiträge zahlen.


Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung (auch Kreditversicherung, Kreditausfallversicherung, Restkreditversicherung oder Ratenschutzversicherung) übernimmt die Restschuld der Finanzierung falls der*die Darlehensnehmer*in stirbt, erkrankt oder arbeitslos wird. Die Angehörigen werden somit finanziell entlastet. Diese Versicherung kann im Rahmen der Kreditfinanzierung abgeschlossen werden.

Hinweis: Trotz hoher Versicherungsprämie gewährleistet diese Versicherung oft keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der*die Versicherte arbeitsunfähig wird.

Hinweis: Wenn die Beitragshöhe richtig gewählt wird, reicht die Summe im Versicherungsfall auch für die Zahlung der Kreditraten.

Versicherungen in der Bauphase


Bauherren sind für die Baustelle verantwortlich und demnach auch haftbar. Aus diesem Grund sollte für die Bauphase der Abschluss diverser Versicherungen in Betracht gezogen werden.


Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht schützt den*die Bauherr*in gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter während der gesamten Bauphase, bis zur Schlussabnahme des Objekts. Die Haftpflicht schützt auch, wenn der Bau von Dritten, wie einer Baufirma, durchgeführt wird. Die zu zahlende Prämie wird auf Grundlage der Bausumme des Vorhabens errechnet.

Hinweis: Der*die Bauherr*in haftet für Personen- und Sachschäden. Daher sollte diese Haftpflichtversicherung bereits vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden.


Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung) greift bei Schäden auf der Baustelle, die durch Unwetter oder Vandalismus ausgelöst werden. Auch Schäden, die durch die Unachtsamkeit von Bauarbeitenden entstehen, sind abgedeckt. Der Versicherungsschutz umfasst darüber hinaus alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Auch der Diebstahl von fest eingebautem Material kann versichert werden. Der Versicherungsschutz umfasst die komplette Bauzeit.


Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung schützt den*die Bauherr*in vor dem finanziellen Risiko von Schäden am Bau oder den Baustoffen auf dem Grundstück, die durch Brände, Blitzschläge oder Explosionen hervorgerufen werden.


Bauhelfer-Unfallversicherung

Wenn bei dem Bauvorhaben Eigenleistungen erbracht werden, d.h. wenn Verwandte/Bekannte helfen, müssen diese bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft registriert werden und können durch die Bauhelfer-Unfallversicherung geschützt werden. Der*die Bauherr*in und der*die Partner*in können ebenfalls über diese Versicherung vor Unfällen und Schäden geschützt werden. Die Höhe der Zahlung im Schadensfall ist abhängig von der Schwere der Verletzung.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist erforderlich für Bauherr*innen und Immobilienbesitzer*innen, welche die Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten oder als Renditeobjekte besitzen. Der*die Eigentümer*in ist verantwortlich dafür, dass Dritte im Gebäude bzw. auf dem (unbebauten) Grundstück keinen Schaden erleiden. Diese Versicherung greift, wenn dieser Fall eintritt und Dritte gefährdet oder verletzt werden.

 Hamburg
- Immobilienbesitzer, die ihre Wohnung selbst bewohnen oder vermieten, sollten sich umsichtig um die richtigen Versicherungen kümmern

Versicherungen für Immobilienbesitzer


Private Haftpflicht

Während Immobilienbesitzer*innen, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigen, werden Besitzer*innen, die in ihrem Objekt wohnen, durch die private Haftpflicht geschützt. Diese greift bei Schadensfällen und schützt den*die Versicherte*n und die Familie vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Solch ein Schadensersatzanspruch entsteht bspw., wenn ein*e Besucher*in auf dem Boden ausrutscht.


Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt den*die Eigentümer*in einer Immobilie vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Der Versicherungsschutz umfasst das gesamte Gebäude inklusive aller fest eingebauten Gegenstände. Das Gebäude ist vor Schäden durch folgende Gefahren abgesichert: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Leitungswasser, Überspannung. Die Versicherung zahlt die Reparaturen in und am Haus sowie den Nebengebäuden und, wenn nötig, auch den Abriss des Gebäudes inklusive der Aufräumarbeiten und der Sicherung des Grundstücks. Im Falle eines Totalschadens wird das Objekt zum sogenannten Neuwertpreis gebaut, d.h.  der*die Versicherte erhält die Finanzierung für die Konstruktion und den Bau eines neuen, gleichartigen Hauses zu aktuellen Preisen. Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle können versichert werden. Wichtig hier ist zu wissen, dass man die Neuwerterstattung nur erhält, wenn man innerhalb von drei Jahren den Wiederaufbau startet. Hauseigentümer*innen müssen diese Versicherung eigeninitiativ abschließen, während Wohnungseigentümer*innen über die jeweilige Eigentümergemeinschaft mitversichert sind und hier einen Beitragsanteil zahlen.

Zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung sollte über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachgedacht werden. Diese schützt vor finanziellen Schäden, die durch Naturgewalten wie Starkregen, Rückstau, Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder einen Vulkanausbruch verursacht werden. Diese Versicherung kann nur in Kombination mit der Wohngebäude- oder Hausratsversicherung abgeschlossen werden. Bei einigen Versicherungen ist dieser zusätzliche Schutz bereits inklusive und muss aktiv abgewählt werden. Die Versicherung zahlt im Schadensfall die Wiederherstellung des Gebäudes.

Hinweis: Häufig wird eine Selbstbeteiligung vereinbart und der*die Versicherte muss einen Teil der Kosten selbst tragen.


Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung hilft Eigentümer*innen und Mieter*innen dabei, das Inventar nach einem Schaden zu ersetzen. Der Versicherungsschutz umfasst Schäden an beweglichem Eigentum, das in der Wohnung und den Nebenräumen untergebracht ist (z.B. Möbel, Kleidung, Teppiche, Geschirr, Elektrogeräte), die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion o. Implosion, Einbruch, Diebstahl, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Leitungswasser oder Überspannung entstanden sind. Auch einige Gegenstände im Keller oder der Garage sind mitversichert (z.B. Rasenmäher, Werkzeug). Im Schadensfall erhält der*die Versicherte einen finanziellen Ausgleich für gestohlenes oder irreparables Inventar, die Reparaturkosten oder eine Entschädigungssumme für beschädigte, aber nutzbare Gegenstände.

Hinweis: Wenn die Versicherungssumme niedriger ist, als die im Haushalt vorhandenen Gegenstände wert sind, liegt eine Unterversicherung vor. Wer unterversichert ist, muss im Schadensfall mit einer geringeren Schadensersatzsumme rechnen. Daher sollte die Versicherung regelmäßig überprüft und auf mögliche Veränderungen im Haushalt, wie den Kauf teurer Objekte, angepasst werden.


Mögliche Zusatzversicherungen

Abgesehen von den bisher vorgestellten Versicherungen existieren Versicherungen für spezifischere Gegenstände oder Hausbestandteile. Diese Versicherungen können teilweise als Zusatzbaustein z.B. bei der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Zum Teil ist auch die Versicherung unabhängig von anderen Versicherungen durch die Festlegung einer eigenen Police möglich.

Versicherung für Photovoltaikanlagen: greift, wenn die Photovoltaikanlage beschädigt oder zerstört wird.


Glasbruchversicherung: greift, wenn Glas oder Scheiben zu Bruch gehen.


Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: greift, wenn aus dem Öltank Öl entweicht und das Grundwasser verseucht oder beim Befüllen des Tanks durch ein Fahrzeug Öl austritt und im Boden versickert.


Kunstversicherung: greift, wenn Antiquitäten, Kunst oder Sammelobjekte oder der jeweilige Rahmen, die Schutzverglasung oder Vitrine beschädigt oder gestohlen werden.


Immobilien-Rechtsschutzversicherung: greift bei Uneinigkeiten zwischen dem*der Immobilienbesitzer*in und den Mieter*innen oder Nachbar*innen. Durch diesen Schutz kann das finanzielle Risiko von Gerichtsverfahren gemindert werden.


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