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Kann ich mein Haus bei steigenden Zinsen und Lebenshaltungskosten noch halten?

Lange Zeit befanden sich die Zinsen für Immobilienfinanzierungen auf einem niedrigen Niveau. Doch diese Phase der günstigen Finanzierungen ist vorerst vorbei. Die Zinsen steigen, hinzu kommt eine Inflationsrate von mehr als 7 Prozent. Eigentümer, die eine Anschlussfinanzierung benötigen, stehen vor schwierigen Fragen. Wie soll mit den höheren Raten umgegangen werden? Sollte die Immobilie gehalten oder veräußert werden? Wie entwickelt sich der Finanzierungsmarkt in den nächsten Jahren?


Selbst bei einem stabilen und durchschnittlichen Einkommen können erhöhte Zinssätze zu Schwierigkeiten bei Anschlussfinanzierungen führen. Tilgungsraten werden zunehmend zu einem finanziellen Kraftakt für Eigentümer. Zusätzlich führt die derzeitige Geldentwertung zu steigenden Lebenshaltungskosten, welche neben einem Darlehen ebenfalls gestemmt werden müssen.


Auch durch aktuelle Krisen wie Ressourcenknappheit, die Auswirkungen des Ukrainekrieges und die Unterbrechung von Lieferketten werden Preise in die Höhe getrieben. Eigentümer können jedoch eine Verbesserung ihrer finanziellen Ausgangslage vornehmen, indem sie ihre Bonität verbessern. Dafür kann beispielsweise geprüft werden, ob negative Einträge bei der SCHUFA oder anderen Wirtschaftsauskünften gelöscht werden können. Aber auch eine Reduzierung der monatlichen Ausgaben ist zu empfehlen. 


Mit dem Forward-Darlehen weiterfinanzieren


Eine andere Möglichkeit ist der Wechsel von einer normalen Anschlussfinanzierung zu einem Forward-Darlehen. Der Aufwand wird durch einen entscheidenden Vorteil gerechtfertigt: Der aktuelle Zinssatz kann im neuen Vertrag mitgenommen werden. Auch wenn bei diesem sogenannten Forward-Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird, kann dies Sinn machen, bevor die Zinssätze noch weiter steigen. Es kann ein Fachanwalt konsultiert werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung möglicherweise abzuwenden. Wenn ein Formfehler oder Ähnliches in der Widerrufsbelehrung im Vertrag vorkommt, besteht die Möglichkeit eine Vertragsstrafe zu umgehen. Anwälte, die auf Kapitalanlagerecht spezialisiert sind, sind eine gute Anlaufstelle. Auch der Verbraucherschutz gibt Eigentümern zu diesem Thema Auskunft.


Worst Case: Zwangsversteigerung


Wenn die finanzielle Situation von Eigentümern keinen Spielraum für höhere Zinsen zulässt, sollten sich Immobilienbesitzer folgende Fragen stellen: Ist eine Lohnsteigerung in Sicht, beziehungsweise höhere Umsätze bei Selbstständigen? Können monatliche Ausgaben noch weiter reduziert werden? Gibt es finanzielle Rücklagen? Kann die Bonität verbessert werden? Ist die Antwort auf alle Fragen „Nein“ und erteilen die Banken Finanzierungsabsagen, ist die Immobilie in der Regel nicht zu halten. Ein lokaler Immobilienmakler kann Eigentümern unter die Arme greifen, nach Lösungen suchen und das Worst-Case-Szenario Zwangsversteigerung, also den Verkauf unter Wert und ohne Mitsprache beim Käufer, abwenden. Auch bei der Suche nach einem Finanzierungspartner kann Sie ein Makler unterstützen. 


Haben Sie Fragen zum Immobilienverkauf oder möchten wissen, welche Möglichkeiten es noch gibt? Dann kontaktieren Sie uns. Das Engel & Völkers Team in Würzburg berät Sie gern.


 Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.


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