Unsere Vermietungs-Abteilung von Engel & Völkers Mallorca North verfügt über ein Angebot an Mietobjekten, das sowohl Langzeitmiete als auch Ferienvermietung einschliesst. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, einen professionellen Service zu bieten. Unser Portfolio umfasst Fincas, Häuser und Apartments jeweils von hoher Qualität und in guter Lage.
Die letzten Gesetzesänderungen haben bezüglich Vermietung viele Zweifel und Unsicherheiten bei den Eigentümern verursacht.
Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu der Ferienvermietlizenz und viele nützliche Einzelheiten zu diesem Thema. Falls Fragen offen bleiben, können Sie sich jederzeit sehr gerne mit uns in Verbindung setzen:
Aina Alberti Reus
Holiday Rentals Executive
C/ Juan XXIII, 11 07470 Puerto Pollensa, Mallorca, Baleares, Spain
Tel: + 34 971 86 84 50
Mobile: +34 650 771 491
Internet: www.engelvoelkers.com/mallorca/north or www.evmallorca-menorca.com
Personen, welche eine Vermietung an Feriengäste betreiben, müssen bestimmte Auflagen erfüllen, u.a. : Eventuell vorhandenes Personal muss legal angemeldet sein, steuerliche Abgaben wie MWST und Ökosteuer müssen geleistet werden. Gemäss der offiziellen Richtlinien zur allgemeinen Sicherheit muss die genaue Identität und die Aufenthaltsdauer eines jeden Urlaubsgastes an die Polizeibehörde gemeldet werden.
Nutzer einer Ferienimmobilie müssen sich an öffentliche Regeln und an existierende Hausordnungen im Falle von Hausgemeinschaften halten. Bei Nichteinhaltung ist die Person, welche die Vermietung betreibt, verpflichtet die Nutzer der Ferienimmobilie aufzufordern diese innerhalb von max. 24 Stunden zu verlassen.
In einer Ferienimmobilie müssen alle vorhandenen Räume für die Nutzer zugänglich sein, ganz gleich, ob sie tageweise oder wochenweise vermietet wird, ohne dabei einen Monat zu überschreiten. Es ist nicht gestattet ein Objekt (z.B. ein Haus) an Urlauber zu vermieten, in dem sich gleichzeitig andere Mieter befinden.
In einer Ferienimmobilie ist es obligatorisch Serviceleistungen zu erbringen:
1. Reinigung vor und während der Vermietung
2. Bereitstellung und Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern. Übliche Ausstattung.
3. Pflege und Instandhaltung des Objekts
4. Andere festgesetzte Regelungen
Um die Zonifizierung für Ferienvermietung in Alcúdia zu sehen, klicken Sie auf das Bild (die anderen Gebiete sind noch nicht in der Karte markiert)
1. Das Vermietobjekt muss den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen, alle notwendigen Dokumente müssen vorhanden sein.
Bei einer Belegung
· Von 01 bis 05 Personen: 1 Badezimmer
· Von 06 bis 08 Personen: 2 Badezimmer
· Von 09 bis 11 Personen: 3 Badezimmer
· 12 Personen: 4 Badezimmer
2. Das Vermietobjekt muss in einer dafür qualifizierten Zone sein
3. Das Vermietobjekt muss frei von baulichen Sanktionen o.ä. sein
4. Das Vermietobjekt muss mind. 5 Jahre alt sein. Das Baujahr muss mit entsprechenden Dokumenten nachweisbar sein, wie z.B. Bauabnahme, Zertifikat der Bewohnbarkeit (cédula de habitabilidad) oder mithilfe eines von der Gemeinde ausgestellten Zertifikats zu diesem Zweck.
5. Das Zertifikat der Bewohnbarkeit (cédula de habitabilidad) muss gültig sein, es ist nur 10 Jahre gültig und muss dann verlängert werden.
6. Gültiges Energiezertifikat, welches eine Mindesteinstufung haben muss. Auch das Energiezertifikat ist nur 10 Jahre gültig.
Mindesteinstufungen:
· F für Objekte, die vor dem 21.12.2007 gebaut wurden
· D für Objekte, die nach dem 01.01.2008 gebaut wurden
7. Jeder Haushalt muss einen eigenen Zähler für Strom, Gas, Öl, Wasser etc. haben.
8. Eine Haftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden durch die Nutzer der Ferienimmobilie abdeckt bzw. Schäden an der Hausgemeinschaft im Falle von Wohnungen in einem Wohnhaus, muss abgeschlossen werden.
9. Die Immobilie darf sich nicht auf naturgeschütztem Land befinden.
10. Nachweisen, dass die Immobilie nie als subventionierte oder preiskontrollierte Immobilie eingeordnet wurde.
11. Bei Immobilien, die sich in einer Brand-Risiko-Zone befinden, müssen entsprechende Vorsichtsmassnahmen getroffen werden.
12. Neu: Es wird möglich sein, den eigenen Hauptwohnsitz, sei es ein Haus oder eine Wohnung, während maximal 60 Tagen im Jahr zu vermieten, unter Einhaltung derselben Richtlinien. Der Nachweis, dass es sich um den eigenen Hauptwohnsitz handelt, muss erbracht werden.
13. Ein Antrag auf eine Lizenz zur Kurzzeitvermietung von Apartments kann bei der Behörde gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Statuten der Hausgemeinschaft diese Art von Vermietung gestatten.
14. Diese Lizenz muss nach fünf Jahren erneuert werden, wobei erneut der Nachweis erbracht werden muss, dass es sich noch immer um den eigenen Hauptwohnsitz handelt und die Immobilie den notwendigen Anforderungen entspricht.
15. Erwerb der Touristen-Plätze
Im Antrag müssen die persönlichen Daten des Antragstellers und dessen Steuernummer enthalten sein sowie die gewünschte Bettenanzahl.
Bezüglich der gewünschten Bettenanzahl, späteren Erhöhung oder anderer Änderungen müssen die Bestimmungen der Artikel 88 und 90 des Gesetzes von 8/2012 beachtet werden.
Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen, stellt die entsprechende Behörde ein Dokument aus mit dem Betrag, der zu entrichten ist und bei der Bank der Behörde eingezahlt werden muss. Ratenzahlungen können eventuell vereinbart werden.
Nach Eingang der Zahlung bei der Behörde, stellt diese die Lizenz aus.
Einfamilienhaus: 3.500€ pro Person/Bett. Ratenzahlung während der 5 Jahre ist möglich, also 700€ pro Person/Jahr.
Mehrfamilienhaus (Apartment): 875€ pro Person/Bett. Ratenzahlung während der 5 Jahre ist möglich, also 175€ pro Person/Jahr.
Vermietung des Hauptwohnsitzes (erlaubt bis max. 60 Tage im Jahr): 291€ pro Person/Bett. Ratenzahlung während der 5 Jahre ist möglich, also 58,33€ pro Person/Jahr.
Beispiel:
Ein Einfamilienhaus mit Betten für 8 Personen kostet pro Jahr 5.600€ (700€ x 8), in fünf Jahren also 28.000€.
Eine Wohnung mit Betten für 4 Personen kostet pro Jahr 700€ (175€ x 4).
Weitere Informationen zu Ferienvermietungen (Quelle: Consell de Mallorca)
Mallorca Karte mit Angaben zu Wohn- und Tourismusgebieten (Quelle: Consell de Mallorca)