Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, sind an viele Gesetze und Pflichten gebunden. Eine dieser Pflichten ist der Energieausweis bzw. Energiepass, der Auskunft über die energetischen Werte einer Immobilie gibt und seit 2014 in der Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) geregelt ist. Im Folgenden erklären wir, welche Art des Ausweises für Ihre Immobilie notwendig ist, welche Kosten Sie erwarten können und wie lange Ihr Energiepass gültig ist.
Grundsätzlich kann beim Energiepass zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis unterschieden werden. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der ihnen zugrunde liegenden Daten, Kosten und den Gebäudetypen, für die sie gültig sind. Die wichtigsten Unterschiede fassen wir im Folgenden kurz für Sie zusammen:
Beim Verbrauchsausweis handelt es sich um einen Energieausweis, der auf den bisherigen Verbrauchswerten der Immobilie basiert. Dazu wird aus den Verbrauchswerten der Bewohner ein Mittelwert gebildet, wobei auch Heizung und die Warmwasserbereitung in die Kalkulation mit einfließen. Der Verbrauchsausweis gilt für Altbauten mit mindestens fünf Wohneinheiten. Darüber hinaus ist er auch für Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten gültig, sofern diese die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Im Vergleich zum Bedarfsausweis ist das Erstellen eines Verbrauchsausweises weniger aufwendig. Da sich die Verbrauchswerte allerdings von Mieter zu Mieter unterscheiden, besitzt dieser Energiepass auch weniger Aussagekraft.
Deutlich aufwendiger ist das Erstellen eines Bedarfsausweises: Hierbei wird nämlich der theoretische Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Das bedeutet, dass die gesamte Immobilie einer Überprüfung bedarf und dabei Faktoren wie gedämmte Außenwände, Energiesparfenster und die Art der Heizungsanlage mit einbezogen werden. Aus diesem Grund ist das Erstellen eines Bedarfsausweises im Vergleich zum Verbrauchsausweis auch deutlich teurer. Der Bedarfsausweis ist notwendig für alle Neubauten, die nach dem Jahr 2008 errichtet wurden. Zusätzlich ist er gültig für alle Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten, die die Wärmeschutzverordnung nicht einhalten.
Beim Energieausweis handelt es sich um ein rechtlich bindendes Dokument. Deshalb sollten Sie diesen genau wie die Wertermittlung Ihrer Immobilie von einem ausgewiesenen Experten erstellen lassen. Die genauen Kosten variieren dabei von Anbieter zu Anbieter. Doch auch die Art des Ausweises hat erheblichen Einfluss auf die zu erwartenden Kosten. Der vergleichsweise simpel zu erstellende Verbrauchsausweis kann zwischen 50 € und 100 € kosten. Deutlich teurer ist dagegen der Bedarfsausweis: Durch das aufwendigere Prozedere beim Erstellen können sich die Kosten hier auf 400 € bis 500 € belaufen. Unabhängig davon sind sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweis ab dem Datum ihres Erstellens für 10 Jahre gültig.
Der Energieausweis ist nur ein Thema, mit dem sich Verkäufer, Vermieter und Interessenten auf der Suche nach ihrer Traumimmobilie beschäftigen müssen. In unserem Lexikon geben wir Ihnen deshalb Antworten zu den häufigsten Fragen und liefern informative Einblicke zu den wichtigsten Themen rund um die Immobilienbranche.
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