Für die im Jahr 2019 abgeschlossenen gewerblichen Mietverträge von Geschäftslokalen (Katasterkategorie C/1) , ist nun die sogenannte „cedolare secca“ (Flat Tax) von 21% vorgesehen.
Von der neuen Besteuerung profitieren Vermieter, welche natürlicher Person sind; ausgeschlossen werden somit die gesamten Unternehmen und Gesellschaften. Hinsichtlich der subjektiven Qualifikation des Mieters, lässt sich aus dem Gesetz ableiten, dass dieser auch juristischer Person sein kann.
Die Geschäftslokale - auf welche die Ersatzsteuer angewendet werden kann - dürfen eine Fläche von 600 m2 nicht überschreiten. Diese Flächenbegrenzung betrifft nicht die s.g. Zubehör Flächen („pertinenze“).
Der Steuersatz von 21% gilt nur für neue Mietverträge, die im Jahr 2019 abgeschlossen werden bzw. wurden, unter der Bedingung, dass am 15. Oktober 2018 kein laufender Mietvertrag zwischen denselben Vertragsparteien und für dasselbe Objekt bestand, der vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit beendet wurde.
Unser Retail Services Team ist zur Zeit auf der Suche nach neuen Geschäften, mit Flächen ab ca. 250 m2, die den zahlreichen, vorgemerkten Suchkunden angeboten werden können. Nutzen Sie den Vorteil der "Cedolare Secca" und vertrauen Sie uns!