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Steigende Mieten trotz günstiger Energie

 

BildBT Steiegnede Mieten trotz günstiger Energie

 

Berliner Mieter hatten in den vergangenen Jahren wegen der hohen Energiekosten wenig Grund sich zu freuen. Doch ab in diesem Jahr können sie wieder aufatmen, denn viele von Ihnen erhalten eine ansehnliche Rückerstattung von ihren Nebenkosten. Als Grund dafür nennt der deutsche Mieterbund die durch die deutlich wärmeren Wintermonate gesunkenen Heizkosten. Heizöl sei dieses Jahr rund zehn Prozent günstiger als das Jahr zuvor. Fernwärme verzeichnet eine Vergünstigung um knapp zwei Prozent. Die Gaspreise sind in den letzten zwölf Monaten hingegen stabil geblieben.

 

Dies kann jedoch nicht den Druck auf die Mietpreisbremse dämmen, welche durch die stark anwachsende Bevölkerung in Metropolen herrscht. Die geplante Eindämmung der Mieten, beim Abschluss neuer Verträge auf maximal 10 Prozent der sonst am Ort üblichen Mieten, soll laut Mieterbund kaum ihre Wirkung entfalten. Es gäbe viele Schlupflöcher durch Ausnahmeregelungen. 

 

Drei Ausnahmen die der Mietpreisbremse entgegenwirken sind:

 

1. Die Kappungsgrenze muss bei Mieterwechsel nicht eingehalten werden, wenn bereits vor deren Einführung die Wohnung teurer als ortsüblich vermietet wurde.

 

2.  Bei umfassenden Sanierungen, die auch Jahre zurückliegen können, muss nicht zum ortsüblichen Tarif plus die zehn Prozent vermietet werden.

 

3. Verschont bleibt der Eigentümer ebenfalls von der Regulierung, wenn die Umlage von elf Prozent  der Kosten, nach einer normalen Sanierung die Kappungsgrenze überschreitet.

 

Generell bleibt die Durchsetzung der Mietpreisbremse schwierig. Mieter könnten sich nach Einführung der Mietpreisbremse zwar auf die Kappungsgrenze berufen, vor Gericht würden aber die wenigsten ziehen. Eine eindeutige Rechtssprechung darüber, dass der Mietpreisspiegel die ortsübliche Miete abbildet gibt es nicht. Hinzu kommt, dass Eigentümer Gutachter beauftragen, um hohe Mieten zu erzielen. Sollte diese überhöht sein, drohen jedoch den Eigentümern deshalb keine Strafen.  

 

 

 

verfasst von Sandra Ahlbrecht

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