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Ein Haus, zwei Häuser-viele Möglichkeiten!

Haus, Kauf | Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Bonn
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Was Sie über dieses Einfamilienhaus wissen sollten


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Ausstattung und Besonderheiten dieses Einfamilienhauses

Zwei aneinander gebaute Häuser bilden auf dem Grundstück ein charmantes Ensemble. Nicht nur die Lage in einer ruhigen Sackgasse, sondern auch die tiefe Zufahrt schafft viel Privatsphäre auf dem schönen, eingewachsenen Grundstück. Ob als großes Familiendomizil, als Mehrgenerationenhaus, als Kombination von Wohnen und Arbeiten oder als Kapitalanlage bei Vermietung eines der Häuser, hier bietet sich Ihnen eine ganze Fülle an Möglichkeiten. Das rechte Haus stammt aus dem Jahr 1954 und verfügt über 119m² Wohnfläche, vier Zimmer und ein großzügiges Wohn-/Esszimmer, welches sehr schön zum Garten hin orientiert ist. Im Jahr 1985 wurde die Immobilie aufwendig saniert. Ebenfalls aus diesem Jahr stammt der Anbau. Hier verteilen sich 106m² auf drei Zimmer sowie ein wunderschönes Dachstudio. Ein Blick auf den Drachenfels lässt sich aus fast jedem Zimmer erhaschen. Ein großer Hobbyraum im Kellergeschoss bietet zusätzlichen Raum. Die rechte Hausseite ist bis März vermietet und erzielt eine Jahreskaltmiete von 14.400 € Zusammen bieten beide Wohneinheiten reichlich Platz für die individuelle Entfaltung und gleichzeitig ein Maximum an Flexibilität, wenn sich die persönlichen Lebensumstände im Laufe der Zeit ändern.
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Der Grundriss dieser Immobilie


Bonn: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die Immobilie befindet sich in bevorzugter Lage von Bonn-
Mehlem. In dem südlichen Stadtteil von Bonn vereinen sich die Ruhe und das Ambiente, die einem ehemaligen Standort von verschiedenen Botschaften angemessen ist. In kurzer Entfernung zieht der Rhein seine Bahnen und eröffnet dem Betrachter einen herrlichen Blick auf das beeindruckende Panorama des rechtsrheinischen Siebengebirges. Entlang der Rheinpromenade lässt sich die herrliche Umgebung gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erkunden. Die direkte Feldrandlage lädt zu Spaziergängen ins Wachtberger Ländchen ein. Tägliche Besorgungen können im Ortskern von Mehlem bequem fußläufig erledigt werden. Ein Kindergarten, eine französische Schule sowie ein Ärztehaus sind ebenso bequem erreichbar.
Weiterführende Angebote finden sich in der mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Pkw gut erreichbaren Godesberger Innenstadt. Die überregionale Mobilität ist über die nördlich gelegene Bundesautobahn A59 in Richtung Köln und Köln/Bonner Flughafen, die Bundesstraße B9 in Richtung Koblenz und Köln sowie die Bundesautobahn A3 in Richtung Frankfurt gewährleistet.


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Engel & Völkers Bonn
  • EV Bonn Immobilien Spohr e.K.
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Sarah Odenthal
  • Moltkestr. 28
  • 53173 Bonn
  • Tel.: +49 228 42 27 70
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Impressum
EV Bonn Immobilien Spohr, e.K.

Moltkestr. 28
53173 Bonn

Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Registergericht: Amtsgericht Bonn, HRA 7561
Steuernr. 206/5318/1742
UStIdNr. DE270258290
§ 34c GewO - Bonn
Berufshaftpflichtversicherung: Victoria Versicherung, Rhöndorfer Str. 29b, 53604 Bad Honnef, Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland


Inhaber und Vertretungsberechtigter: Michael Spohr

Phone: +49 (0) 228 42 27 7-0
Fax: +49 (0) 228 42 27 7-29
Bonn@engelvoelkers.com


Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und ‑vermietung bleiben vorbehalten.

2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.

3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis

Stand: 01.10.2009



Allgemeines Gebühren- und Provisionssatzverzeichnis

Nach §§ 1 und 5 Preisangabenverordnung (PAngV) ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet, verpflichtet, seine Preise bzw. Verrechnungsgrundsätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und in seinem Geschäftslokal auszuhängen.


Erfolgsgebühren ¹
(Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder zur Vermittlung eines Vertrages, § 652 BGB)

Verkauf:
Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke,
jeweils von Käufer und Verkäufer 3,57 % vom Kaufpreis

Vermietung²:
Vermittlung von Mietobjekten 2,38 Monatsmieten für den Vermieter
oder
Akquisition von Mietobjekten 2,38 Monatsmieten für den Mieter


Dienstleistungsgebühren ²
(Beratungsdienstleistungen)

Beratung:
Grundgebühr (600,- € Netto) 714,00 €
Stundensatz (85,- € Netto) 101,15 €/h



In allen vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweils gültiger gesetzlicher Höhe enthalten.

¹ In Fällen, in denen der Leistungsumfang individuell vereinbart werden muss, wird üblicherweise auch die Gebühr individuell berechnet und vereinbart.
² Gemäß §§ 2 Abs. 1a, 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz.





Stand: 01.06.2015

Energie­informationen


Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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