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Einmaliges Baulandgrundstück in Aussichtslage Bestlage in Rum bei Innsbruck

Grundstück, Kauf | Österreich, Tirol, Innsbruck Stadt
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1.319 m²
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Was Sie über dieses Grundstück wissen sollten


Besonderheiten dieses Grundstücks

Dieses wirklich einmalige Baugrundstück thront in erhobener Aussichtlage am Ortsrand von Rum. Komplett nach Süd/West ausgerichtet ist es wunderbar besonnt. Die Hanglage ermöglicht eine Bauweise, die viel Privatsphäre ermöglicht.

Bebauungsmöglichkeiten :

Einfamilienhaus:
Das Grundstück ist als Bauland gewidmet und könnte auch nur mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Bei Mindestbaumasse von BMD 1,0 müsste somit mindestens eine Wohnfläche von ca. 300 m² realisiert werden.

2 Einfamilienhäuser:
Das Grundstück könnte sehr ansprechend geteilt werden. Durch die Hanglage könnte ein Haus in die vorliegende ebene Fläche situiert werden sowie das Zweite höhenversetzt in den Hang.

Wohnprojekt:
Am Grundstück wurde 2019 ein Baubescheid für ein Projekt mit 5 Wohneinheiten / ca. 570 m² Wohnnutzfläche, erteilt. Dieser Baubescheid ist mittlerweile ausgelaufen. Grundlage für die Planung und Baubescheid war der projektbezogene Bebauungsplan der Gemeinde Rum mit einer Mindestbaumassendichte BMD M von 1,00 vor. Eine Höchstbaudichte Nutzflächendichte von NDF H 0,43. Eine offene Bauweise BW o laut Tiroler Bauordnung.

Aktuell gibt es eine höchst attraktive Neuplanung von Barbist Architekten am Grundstück. Die Planung kann mit dem Ankauf des Grundstückes mit übernommen werden und ist mit der Gemeinde vorabgestimmt, jedoch nicht Bau bescheidet. Ebenso liegt ein geotechnischer Bericht vor.

Das Baugrundstück besteht aus einem vorderen, flacheren Teil im Südwesten und dahinterliegend einem steilen Hangabschnitt im Nordosten. Der flachere Grundstücksteil ist in etwa mit 7° Richtung Süden und der steilere Hangbereich in etwa mit 30° Richtung Südwesten geneigt.

Die Nähe zu Wald und Wiese, die attraktive und klein strukturierte Umgebungsbesiedlung und vor allem die fantastische Lage mit Sonne und Aussicht machen dieses Grundstück sehr interessant.

Ebenso die Größe, die in dieser Art kaum mehr am Markt ist.


Innsbruck Stadt: Lage und Umfeld des Grundstücks

Die Gemeinde Rum befindet sich nordöstlich von Innsbruck, idyllisch in schönste Natur eingebettet - ein kleines Paradies am Fuß des Schutzgebietes „Alpenpark Karwendel“. Am Südhang der Nordkette ist Rum eines der MARTHA-Dörfer, eine Reihe von attraktiven Wohndörfern entlang der alten Landesstrasse, die Verbindung von Innsbruck nach Hall.

Die Städte Innsbruck und Hall sind nur 5km entfernt und mit öffentlichen Bussen leicht und schnell erreichbar.

Dieses sonnige Grundstück liegt nur wenige Gehminuten vom Ortszentrum entfernt in Dorfrandlage neben schönsten Wald- und Wiesenflächen.

Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs finden Sie in der näheren Umgebung, wie Supermärkte, Restaurants, Ärzte, Apotheke und Schulen. Erwähnenswert ist auch die Nähe zur Privatklinik Hoch-Rum.

Nördlich von Rum grenzt das Waldgebiet an - Ruhesuchende kommen hier, ebenso wie Sport- und Naturbegeisterte, auf ihre Kosten. Über das ganze Jahr ist dies ein idealer Ausgangspunkt für alle erdenklichen Freizeitaktivitäten, wie Wanderungen, Mountainbiken etc. vor der atemberaubenden Kulisse des Inntals. Für Wanderer ist die Rumer-Alm ein sehr schönes Ausflugsziel.

Hier leben Sie in einem typischen Tiroler Dorf und einer sehr begehrten Wohngegend zwischen der Landeshauptstadt Innsbruck mit seinen kulturellen Angeboten und der malerischen Stadt Hall!


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Fax: +43 - 512 - 55 10 77
E-Mail: innsbruck@engelvoelkers.com

UID-Nummer ATU 54705109
FN: 218597 t*, Innsbruck
FB-Gericht: Innsbruck

Geschäftsführer/Inhaber: Florian Hofer, Maria Rauscher
Gerichtsstand: Innsbruck

Fachgruppe: Immoibilen- und Vermögenstreuhänder
Mitglied der WKÖ

Berufsrecht:
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel

Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.

2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.

3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

5. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge an uns zu zahlen.

6. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Innsbruck.

Courtagepassus

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grunderwerbsteuer, Vertragserrichtungskosten, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zur Verfügung. Der
Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Courtage in Höhe von 3 % auf den Gesamtkaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20 % ist bei Vertragsabschluss fällig und vom Käufer an Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Im Falle einer Vermietung des Objekts weisen wir bzgl. der dann fälligen Provision auf das Bestellerprinzip oder die gesetzlichen Bestimmungen hin.


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