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Rundum-Service
- Bungalow aus dem Jahr 1966
- großzügige und hell gestaltete Wohnräume
- moderne, weiße Einbauküche
- großes Wohnzimmer mit Kamin
- hochwertiger Parkettfußboden
- Garten nach Südwest ausgerichtet und uneinsehbar
- flexible Grundrissgestaltung bei der Aufteilung
- Fernwärmeheizung
- Gartenhaus und Doppelgarage
Lohbrügge gehört zu den Stadtteilen Hamburgs, die von der Wohnraumentwicklung der Metropole profitieren. Als Teil des historisch gewachsenen und vielseitigen Bezirks Bergedorf lernen immer mehr Menschen die Vorzüge Alt-Lohbrügges zu schätzen. Die Nähe zur Großstadt Hamburg in Verbindung mit den Annehmlichkeiten einer grünen und lebenswerten Umgebung macht es einem leicht, sich Zuhause zu fühlen. Sämtliche Schulformen und Kitas sind vorhanden und gut erreichbar. Der Bergedorfer S-Bahnhof und die verschiedenen Buslinien in Lohbrügge binden den Stadtteil gut an den öffentlichen Personennahverkehr an. Sowohl mit dem PKW als auch der S-Bahn gelangt man in gut 25 Minuten in die Hamburger Innenstadt Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sind in Lohbrügge gut zu erreichen. Fachgeschäfte finden sich in der Fußgängerzone Alte Holstenstraße, welche in die Fußgängerzonen Bergedorfs mit Anbindung an das CCB übergeht. Das grüne Zentrum ist eine Verknüpfung mehrerer Spielplätze in einer weitläufigen Parkanlage. Verschiedene Freizeitangebote wie das Bille-Bad in Bergedorf, unterschiedliche Sportvereine oder die Elbe und der Sachsenwald im näheren Umfeld bieten Erholungsmöglichkeiten für jeden Geschmack. Die Naherholungsgebiete Sander Tannen, Boberger Düne oder Bergedorfer Gehölz laden zum Wandern ein, sportlich Aktive kommen beim Golf, Reiten und Flugsport auf ihre Kosten.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.