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Wohnen mit Stadtblick - sofort verfügbares Eigenheim

Haus, Kauf | Deutschland, Baden-Württemberg, Ravensburg
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629.000 EUR
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Schlafzimmer
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2
Badezimmer
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204 m²
Wohnfläche ca.
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340 m²
Grundstück ca.
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Ausstattung und Besonderheiten dieses Reihenhauses

In einer begehrten Aussichtslage von Ravensburg liegt dieses großzügige Einfamilienhaus in Reihenbauweise, das im Jahr 1979 in Massivbauweise erbaut wurde und über 6,5 Zimmer verfügt.

Auf einem etwa 340 m² großen Grundstück erstreckt sich dieses sofort verfügbare Eigenheim über 4 Stockwerke, einschließlich des Untergeschosses, und bietet eine Wohnfläche von ca. 204 m². Also genug Platz für eine größere Familie.

Ein besonderes Highlight des Hauses ist das ausgebaute Studio im Dachgeschoss, dass durch eine Loggia ergänzt wird und einen traumhaften Ausblick über die Stadt Ravensburg bietet.

Genießen Sie entspannende Momente mit Ihrer Familie auf der Wohnebene, bei einem behaglichen Feuer im Kaminofen.


Für ausreichend Stauraum sorgt der Keller des Hauses, der zusätzlichen Platz bietet.

Ausstattung und Highlights dieser Immobilie:

- 2 Garagen
- 3 Stellplätze
- Bevorzugte Lage
- Überdachte Terrasse
- Balkon mit Stadtblick
- Studio mit Loggia
- Gasheizung aus dem Jahr 2020

Nutzen Sie diese Gelegenheit und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin, um sich von diesem attraktiven Angebot zu überzeugen!


Ravensburg: Lage und Umfeld dieser Immobilie

Die Stadt Ravensburg, die für ihre gut erhaltene mittelalterliche Altstadt mit ihren markanten Türmen und Toren über die Region hinaus bekannt ist, gilt zurecht als eine der Juwelen von Baden-Württemberg und wird oft als "Perle im Schussental" bezeichnet. Dieses reizende Einfamilienhaus in Reihenhaus-Bauweise liegt auf einem der sanften Hänge des Schussentals und eröffnet somit einen unvergleichlichen Panoramablick über die gesamte malerische Kleinstadt und ihre Umgebung. Diese Lage verbindet die Vorzüge von Ruhe und Naturverbundenheit mit der angenehmen Nähe zur lebhaften Innenstadt. Hier finden Sie eine vielfältige Auswahl an Einkaufsmöglichkeiten, gastronomischen Einrichtungen, medizinischer Versorgung, Bildungseinrichtungen und Dienstleistungsangeboten aller Art.

Die Anbindung an die Autobahnen A8 in Richtung Ulm und A96 in Richtung Wangen im Allgäu ist äußerst günstig, wodurch Sie in kurzer Zeit Verbindungen zu anderen Städten und Regionen erreichen können. Zudem befindet sich der Flughafen Friedrichshafen in etwa 20 Kilometern Entfernung, was eine bequeme Option für Reisen und Geschäftsaktivitäten darstellt.

Die Lage dieses Einfamilienhauses bietet eine harmonische Balance zwischen dem idyllischen Charme einer Vorstadtumgebung und der Nähe zu den Annehmlichkeiten des städtischen Lebens. Egal ob Sie die Ruhe der Natur genießen oder am pulsierenden Treiben der Innenstadt teilnehmen möchten, hier haben Sie die Möglichkeit, beides in greifbarer Nähe zu erleben.


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Engel & Völkers Ravensburg
  • E u. V Immobilien Bernd Stölzle
  • Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
  • Bernd Stölzle
  • Kirchstrasse 9
  • 88212 Ravensburg
  • Tel.: +49751 355 59 80
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Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Kirchstraße 9
88212 Ravensburg
Tel.: +49 751 3555980
Fax: +49 751 35559820
Internet: www.engelvoelkers.com/ravensburg

Geschäftsinhaber: Bernd Stölzle
Berufsaufsichtsbehörde im Sinne von § 34 c GewO:
Landratsamt 88212 Ravensburg

Steuernummer: 77487/11350
UStIdNr. DE257592119
Finanzamt Ravensburg
Amtsgericht Ravensburg

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Berlin.

Online-Streitbeilegung: http://ec.euorpa.eu/consumers/odr
Mail an: Ravensburg@engelvoelkers.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Energie­informationen


Courtagepassus

Die Courtage in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden,
E u. V Immobilien (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).


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