Rechtliche Hinweise


Sie interessieren sich für eine Sommerresidenz am Wolfgangsee oder ein Schneedomizil  in Zell am See ?

Bevor es jedoch an die Suche geht sollte geklärt werden, ob und welche Möglichkeiten es gibt in Östrreich eine Immobilie zu erwerben. Die wichtigsten Kriterienden die dabei zu beachten sind unteranderem, in welchem der neun Bundesländern Österreichs wird sich das gewünschte Objekt befinden und wird es sich dabei um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handeln.

Bundesland Salzburg

Im Bundesland Salzburg können Österreicher und Bürger der Europäischen Union (EU) problemlos Ferienwohnsitze käuflich erwerben. Ausnahmen bilden nur solche Immobilien und Grundstücke, die einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung gewitment sind. Ausländer, die Inländern oder Bürgern der EU nicht gleichgestellt sind benötigen eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde.

Bundesland Oberösterreich

In den folgenden Gemeinden unterliegt der Erwerb von Immobilien einer Genehmigungspflicht:

Bad Ischl, Bad Goisern, Edlbach, Gosau, Hinterstoder, Innerschwand, Klaus an der Pyhrnbahn, Mondsee, Obernhofen am Irrsee, Rosenau am Hengstpass,  Roßleithen, Seewalchen, Spital am Pyhrn, St. Pankraz, Tiefgraben, Traunkirchen, Vorderstoder, Windischgarsten und  Zell am Moos. Die Bürger der EU sowie EWR-Bürger sind Österreichern gleichgestellt. Für Bürger aus anderen Staaten bestehen weitere Einschränkungen.

Bundesland Steiermark

Keine Beschränkungen für Innländer und EU-Bürger in den Ferienwohngebieten. Ausnahme hier jedoch, der Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung eines Zweitwohnsitzes, wenn dieses in einer der 95 steierischen Vorbehaltsgemeinden liegt. Dies betrift nicht Gebäudeabschnitte und Wohnungen.

Bundesland Tirol

Tirol nimmt seit Jahren eine sehr harte Haltung ein, was Feriendomizile angeht. Diese sogenannten Zweitwohnsitze müssen in einem Verzeichnis für Ferienwohnsitze eingetragen werden. Bei Grundstücken muß aus dem Flächenwidmungsplan eine solche Nutzung klar ausgewiesen sein. Des Weiteren können die einzelnen Tiroler Gemeinderäte, den Erwerb eines Objekts in ihrer jeweiligen Gemeinde einschränken.