Schuldbrief


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Schuldbrief

Wenn der Immobilienkäufer für den Kauf eine Hypothek aufnehmen muss, fallen für ihn zusätzliche grundbuchamtliche und Notariatsgebühren für die Erstellung des sogenannten Schuldbriefes an.


Der Schuldbrief ist eine Art Sicherheit für die Bank des Käufers. Sollte die Hypothek eines Tages nicht mehr bezahlt werden können, darf die Bank nämlich das entsprechende Grundstück verpfänden.

HÖHE DER SCHULDBRIEFGEBÜHR

Die Gebühren werden fällig, da der Schuldbrief ins Grundbuch eingetragen werden muss. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der sogenannten Hypothekarschuld und kann ca. zwischen 0,1 und 0,3 % dieser Summe betragen.

WER BEZAHLT DIE SCHULDBRIEFGEBÜHR?

Die Kosten für die Schuldbriefeintragung trägt allein der Käufer der Immobilie. Unser Tipp daher: Sollte bereits ein Schuldschein vorliegen, kann es sich lohnen, diesen ggf. zu übernehmen. Da sollten beide Parteien das offene Gespräch suchen.

Zusätzliche Kosten beim Immobilienverkauf

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