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Beim Verkauf einer Immobilie gibt es für Sie als Verkäufer einiges zu beachten. Einer der wichtigsten Punkte, die überhaupt erst zu einer Verkaufsentscheidung führen können, ist der Wert Ihrer Immobilie. Wie wird dieser ermittelt und was hat es mit dem sogenannten Verkehrswert auf sich?
Der Verkehrswert einer Immobilie bezeichnet den voraussichtlich beim Verkauf zu erzielenden Verkaufspreis.
Damit bildet der Verkehrswert zugleich die Grundlage für die Preisfindung. Die Immobilienbewertung gibt allerdings nur eine Richtung vor – der tatsächlich beim späteren Verkauf erzielte Preis kann den Verkehrswert übertreffen oder aber darunter liegen.
Die Immobilienbewertung kennt unterschiedliche Verfahren der Preisermittlung. Je nach Art der Immobilie und Wunsch des Verkäufers werden die Verfahren ausgewählt.
Man kennt insgesamt drei Wertermittlungsverfahren:
Bei dieser auch als sog. Hedonische Bewertung bekannten Methode wird der Verkehrswert einer Immobilie mittels Referenzwerten (= in der Vergangenheit erfolgreich erzielten Verkaufspreisen) ermittelt.
Der Nachteil der Methode: Liegen nicht ausreichend viele verwertbare Informationen vor, kommt sie schlicht nicht infrage. Auch kann man mit diesem Verfahren den Wert von Immobilien mit unter- oder überdurchschnittlicher Ausstattung, von besonderem Wert, in aussergewöhnlicher Lage usw. nicht zuverlässig ermitteln.
Ertragswertverfahren
Bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien kommt vor allem diese Methode infrage. Dabei vergleicht man die laufenden Kosten für den Unterhalt der Immobilie mit den erzielten und erzielbaren Erträgen.
Sachwertverfahren
Bei dieser Methode werden die Kosten ausgewertet, die für die Wiederherstellung der Immobilie aufgewendet werden müssten. Einer der Vorteile dieses Verfahren kann darin, liegen, dass der ursprüngliche Kaufpreis keine massgebliche Rolle spielt.
Für die Bewertung der Immobilien in der Schweiz gelten dabei bestimmte Grundlagen und Normen: die Artikel 394 bis inkl. 406 (Auftragsrecht) im Obligationenrecht, die SIA-Normen und die SIA-Dokumentation D 0213. Ermittelt wird der Verkehrswert auf der Grundlage des Ertrags- und Realwerts der Liegenschaft (§ 12 Abs. 2 SchäV).
Die Schätzordnung (§ 12 Abs. 1 SchäV) definiert den Verkehrswert als einen Wert, welcher sich aus der “Gesamtheit aller wertbildenden Faktoren, wie Land- und Bauwert, rechtliche Gegebenheiten, Nutzungsmöglichkeiten, tatsächliche Eigenschaften, besondere Lage und Beschaffenheit” ergibt.
Bei einem Gebäude mit Grundstück beispielsweise werden zur Verkehrswertermittlung unter anderem diese Faktoren berücksichtigt: der Bodenwert, die Wohnfläche, die Nutzfläche, das Baujahr, der Zustand des Gebäudes (Top-Zustand oder renovierungsbedürftig, etwaige Mängel), die Eigenschaften des Gebäudes (z. B. Garage, Aufzug, Kellerräume, Balkon), die Lage.
Daraus ergibt sich, dass unter bestimmten Voraussetzungen der ermittelte Wert vom am Markt am Ende erzielten Preis abweicht. Nach oben, wenn etwa ein Kaufinteressent aufgrund der Lage oder der Architektur einen höheren Preis zu bezahlen gewillt ist. Nach unten, wenn beispielsweise das Angebot in dieser bestimmten Lage die aktuelle Nachfrage übersteigt.
Hier muss man je nach Objekt unterscheiden, deshalb kann Ihnen diese Übersicht nur eine erste Hilfestellung bieten und Ihnen aufzeigen, welche Unterlagen aus unserer Erfahrung regelmässig für die Immobilienbewertung benötigt werden.
GRUNDSÄTZLICH:
BEI WOHNUNGSEIGENTUM AUSSERDEM:
BEI VERMIETETEN OBJEKTEN AUSSERDEM:
Sie möchten den Verkehrswert Ihrer Immobilie zuverlässig ermitteln lassen? Dazu bieten wir Ihnen zwei kostenlose und unverbindliche Möglichkeiten.
Für einen schnellen Zugriff online nutzen Sie hier unser Immobilienbewertungs-Tool. Sie möchten lieber eine Begehung bei Ihnen vor Ort und ein persönliches Gespräch? Vereinbaren Sie hier bequem einen Termin – wir beraten Sie gerne!
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