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Berlin verlängert Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre

22. März 2023 | Im Mai 2023 wird in Berlin der neue Mietspiegel veröffentlicht. Um einer Mieterhöhungswelle von Immobilieneigentümern und Hausverwaltungen entgegenzuwirken, hat der amtierende rot-grün-rote Senat in der letzten Woche beschlossen, die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Diese Entscheidung des Berliner Senats soll den weiterhin angespannten Wohnungsmarkt in der Hauptstadt entlasten. Die Kappungsgrenze markiert jenen Wert, bis zu dem eine Miete in einem bestimmten Zeitraum erhöht werden darf. In Berlin wurde diese Grenze im Jahr 2018 von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gesenkt – höchstens jedoch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die Möglichkeit, in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieten abzusenken, haben die Bundesländer seit Mai 2013. Seitdem haben viele Städte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um dem anhaltenden Trend steigender Mieten entgegenzuwirken.

Die Verlängerung der Kappungsgrenze in Berlin für weitere fünf Jahre ist nur bedingt eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter in der Stadt. Sie gibt ihnen zwar zunächst mehr Sicherheit und entlastet viele Mieter primär in Zeiten gestiegener Energiekosten, trägt jedoch keineswegs zur Behebung des Wohnungsmangels bei. Hier bedarf es funktionierender Konzepte, die vorwiegend den Neubau ankurbeln oder bestehende Potenziale heben, z. B. durch Dachgeschossausbauten.
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