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Bestellerprinzip: Die falsche Stellschraube im Fokus

Nach Plänen von Bundesjustizministerin Katarina Barley soll das Bestellerprinzip auch auf Immobilienkäufe angewandt werden und somit derjenige die Maklerkosten tragen, der ihn beauftragt – in der Regel also der Verkäufer.

 Berlin
- Bestellerprinzip: Die falsche Stellschraube im Fokus
Der Vorstoß der Justizministerin wird kontrovers diskutiert. Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kommentierte: „Wir freuen uns, dass sich die Regierung den hohen Erwerbsnebenkosten widmet – der Fokus muss aber stimmen.“ Das eigentlichen Problem seien die staatlich verursachten, zu hohen Erwerbsnebenkosten – vor allem der Grunderwerbsteuer: „Seit 2007 haben die Bundesländer die Grunderwerbsteuer insgesamt 26 Mal erhöht“, so Mattner.

„Die Diskussion um das Bestellerprinzip beim Kauf ist nachvollziehbar“, so Mattner. „Doch könnte das auch dazu führen, dass die Maklerkosten auf die Kaufpreise übertragen werden.“ Der Markt solle entscheiden, wie die Maklerleistung finanziert wird.



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