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Der Berliner Senat blickt auf die Entwicklung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten – seit 2015 haben sich die Anwendungsfälle versechsfacht.
2017 wurden erstmalig zahlreiche Abwendungserklärungen mit Investoren vereinbart. In 16 Fällen übten die Berliner Bezirke ihr Vorkaufsrecht aus, zudem gab es 14 Abwendungsfälle. Insgesamt ging es um 674 Wohnungen.
Dynamik setzt sich 2018 fort
In 2018 gab es bis Ende März laut Senat bereits fünf Vorkäufe und sieben Abwendungen.
Friedrichshain-Kreuzberg meldete im April zwei neue Fälle: Für die Mariannenstraße 30 hat der Bezirk das Vorkaufsrecht zu Gunsten des kommunalen Wohnungsunternehmens Gewobag angewendet. Für die Oranienstraße 36 verpflichtet eine Abwendungsvereinbarung den Investor, die Vorgaben des Milieuschutzes einzuhalten.
Aktuell prüft das Bezirksamt zwei weitere Vorkäufe in der Friedrichshainer Pintschstraße und der Reichenberger Straße in Kreuzberg.
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