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Am 14. Dezember 2023 trat der Antragsstopp für bestimmte Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Kraft. Damit reagierte die KfW auf die Ausgabensperre der Bundesregierung für den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Eigentümer von Bestandsimmobilien, die auf die betroffenen Förderprogramme für Renovierungen oder Modernisierungen gesetzt hatten, sehen sich nun eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten und Unsicherheiten in der Planung gegenüber. Experten empfehlen, alternative Förderprogramme und möglicherweise auch private Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.
In der komplexen Welt der Immobilienfinanzierung spielen Fördermittel eine entscheidende Rolle, um Projekte nachhaltig und effizient umzusetzen. Doch die jüngsten Entwicklungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bringen neue Herausforderungen mit sich, insbesondere für Eigentümer von Bestandsimmobilien.
Vom Antragsstopp betroffen sind folgende Förderprogramme:
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Programm 134)
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Programm 455)
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (Programm 805)
- Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Programme 201 und 202)
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (Programm 432)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Programm 295)
Darüber hinaus sind die Programme „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298, 299, 498/499) aufgrund hoher Nachfrage und ausgeschöpfter Fördermittel derzeit für Anträge gesperrt.
Fördermittel für die Dekarbonisierung von Bestandsimmobilien sind vom Antragsstopp nicht betroffen. Auch bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind weiterhin gültig. Das bietet eine gewisse Sicherheit für diejenigen, die sich bereits in der Umsetzungsphase ihrer Projekte befinden. Zu bereits vorliegenden Anträgen kann die KfW derzeit keine Auskunft geben. Informationen finden sich auf der Website der KfW.
Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Immobilienförderung in Deutschland verdeutlichen, wie wichtig Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind. Eigentümer von Bestandsimmobilien sind aufgefordert, die aktuelle Situation als Chance zu nutzen, um ihre Projekte und Finanzierungsstrategien anzupassen und zu stärken. Wichtig ist auch, dass sich Betroffene und Interessierte über alternative Fördermöglichkeiten auf regionaler und lokaler Ebene sowie über andere Finanzierungsoptionen informieren.
Trotz der aktuellen Einschränkungen geht die KfW davon aus, dass im kommenden Jahr wieder Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Neue Anträge können voraussichtlich ab Februar gestellt werden, sobald der neue Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt. Dies bietet eine Perspektive für zukünftige Projekte und Planungen im Bereich der Immobilienförderung. Mit Blick in die Zukunft können wir also erwarten, dass neue Mittel und Möglichkeiten bereitstehen werden, um den Immobiliensektor weiterhin nachhaltig zu fördern.
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